Herr Forster stellt zunächst den Antrag auf Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für den Stadtjugendring e.V. für das Haushaltjahr 2023 wie folgt zur Abstimmung:
Dem Stadtjugendring e.V. wird gemäß dem Antrag vom 14.10.2023 für das Haushaltsjahr 2023 – vorbehaltlich einer möglichen Deckung dieser zusätzlichen Mittel aus dem Fachbereich Familie und Bildung - einmalig eine Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses in Höhe von 6.500,00 € bewilligt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 5
Nein: 2
Enthaltungen: 0
Anschließend schlägt Herr Forster den Abstimmungstext für die Erhöhung des beantragten städtischen Kostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2024 wie folgt vor: Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsansätze 2024 im Fachbereich fünf so umzuwidmen, dass die beantragte Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses für den Stadtjugendring e.V. in Höhe von jährlich 6.500,00 EURO aus Mitteln des Fachbereichs fünf gedeckt werden.
Frau Wortmann-Wanke möchte von Herrn Peters wissen, ob die Abstimmung kostenneutral erfolgen soll.
Herr Peters bejaht dies.
Herr Forster erläutert nochmal, dass der Haushalt 2024 bereits eingebracht ist und eine kostenneutrale Deckung bedeutet, dass anderen Projekten, für die Haushaltsmittel rechtzeitig beantragt wurden, weniger Mittel zur Verfügung stehen.
Herr Döhrmann ergänzt, dass eine Deckung aus dem Fördertopf: Richtlinien zur Förderung der freien Jugendhilfe (Vereine und Verbände), in dem Mittel in Höhe von 54.000,00 EURO für den Haushalt 2024 eingestellt wurden, geprüft werden könnte.
Frau Wortmann-Wanke merkt an, dass es besser ist, den Antrag ab dem Haushaltsjahr 2025 zu stellen.
Frau Bauseneick stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass sofort über den noch offenen Antrag abgestimmt wird.
Herr Forster erläutert, dass über den Geschäftsordnungsantrag sofort abzustimmen ist.
Frau Warnck stellt den Geschäftsordnungsantrag von Frau Bauseneick zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 5
Nein: 0
Enthaltungen: 2
Dem Geschäftsordnungsantrag wird stattgegeben.
Herr Peters teilt mit, dass der Antrag des Stadtjugendrings e.V. in Bezug auf die Erhöhung des städtischen Kostenzuschusses ab dem Haushaltsjahr 2024 und Folgejahre zurückgenommen wird.