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Herr Rink erläutert, dass es für den Haushalt und dessen Grundsätze einen globalen Rahmen gibt, der auch für die Hansestadt Lüneburg eine große Herausforderung darstellt. Der Haushaltsplanentwurf 2024 wird von Seiten der Kämmerei aktuell in allen Fachausschüssen vorgestellt. Anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 6 dem Protokoll beigefügt ist, erläutert Herr Rink die bisherige Entwicklung des Haushaltes der Hansestadt Lüneburg und gibt einen Ausblick, wie sich der Haushalt der Hansestadt Lüneburg künftig weiterentwickeln könnte. Das Defizit der Haushaltsplanung 2024 beläuft sich auf rund 50 Millionen EURO. Im Vergleich zum gesamten Land Niedersachsen liegt die Hansestadt Lüneburg, die über keine größeren Rücklagen verfügt, mit diesen Werten im Mittelfeld. Ab dem Haushaltsjahr 2022 ist eine große Veränderung im Haushaltsansatz erkennbar, Verwaltung und Politik sollten sich damit intensiv auseinandersetzen und Prioritäten setzen, damit sich das Defizit nicht noch weiter vergrößert. Auf der Ertragsseite sind die Steuern stabil, die Hebesätze der Hansestadt Lüneburg liegen deutlich über dem Durchschnitt in Niedersachsen. Der vom Rat am 22.12.2022 beschlossene Deckelungsbeschluss Personal (VO/10264/22) wird auch in 2024 fortgeschrieben und trotz der neu angemeldeten Stellen aus Sicht der Verwaltung eingehalten. Am 24.11.2023 findet die Beratung des Stellenplans im Ausschuss für Finanzen und interne Services statt. Bei der Umsetzung der geplanten Investitionen sind auch die personellen Ressourcen zu berücksichtigen. Bei der Differenz zwischen den Beträgen 44,7 Millionen EURO und 30,2 Millionen EURO im Investitionsbereich handelt es sich um die Finanzierung von Maßnahmen, an denen sich die Hansestadt Lüneburg beteiligen muss.
Herr Meyn möchte wissen, inwieweit sich der Haushalt 2023 aufgrund der Förderungen und Zuschüsse von Bund und Land Niedersachsen ändern wird.
Herr Rink erläutert, dass sich das Defizit des Jahresergebnisses 2023 unter Hinweis auf die hausinternen Controllingberichte - Stand 31.10.2023 - auf rund 39 Millionen EURO belaufen könnte, er rechnet aber mit einem deutlich besseren Abschluss. Zu den zusätzlichen Förderungen und Zuschüssen von Bund und Land Niedersachsen liegen aktuell noch keine konkreten validen Zahlen vor.
Frau Zabel berichtet, dass der Haushalt 2024 im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe nachgesteuert werden musste, eine zusätzliche Belastung des Haushaltes entsteht nicht, da die Ausgaben zu 100% aus dem Finanzvertrag gedeckt werden. Die Mehrausgaben für die Einrichtung einer weiteren Wohngruppe gemäß § 13 SGB VIII können noch nicht beziffert werden.
Herr Forster erläutert, dass die Erhöhung der Vertretungsreserve für das pädagogische Personal in den Kindertagesstätten aufgrund des Fachkräftemangels und der angespannten Personalsituation in den Kindertagesstätten weiterhin im Stellenplan 2024 enthalten ist. Die Fallzahlen im Bereich der Inobhutnahme haben sich verdoppelt und stellen für das vorhandene Personal eine hohe Belastung dar. Aktuell ist nicht absehbar, wie sich die Fallzahlen der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entwickeln, die Hansestadt Lüneburg hat hierauf auch keinen Einfluss. Die Jugendämter im gesamten Bundesgebiet haben bereits die Belastungsgrenze erreicht, dies wurde den Ländern von den Kommunen bereits gemeldet.
Frau Schallar berichtet, dass bereits in den letzten beiden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses über die aktuelle Situation im Bereich der Hilfe zur Erziehung informiert wurde. In der PowerPointPräsentation wurden die Produkte kompakt zusammengefasst, die Kostenerstattung erfolgt zu 100% aus dem Finanzvertrag. Sie geht erläuternd auf folgende zwei Produkte ein: - 363231 - gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern. Der Haushaltsansatz, der 2023 bei 950.000,00 EURO lag, erhöht sich in 2024 auf 1,45 Millionen EURO. Dies ist nicht den gestiegenen Fallzahlen geschuldet, sondern den stark angestiegenen Kosten. Hinzu kommt, dass im familiengerichtlichen Verfahren vor einem Sorgerechtsentzug den Eltern oft seitens des Gerichts die Möglichkeit eingeräumt wird, in einer MuKi an ihren Kompetenzen zu arbeiten. - 363401 – Hilfe für junge Volljährige / Eingliederungshilfe. Der Haushaltsansatz, der 2023 bei 6,5 Millionen EURO lag, erhöht sich in 2024 auf 8,8 Millionen EURO. Grund hierfür sind unter anderem die Neuregelungen des Kinder- und Jugendstärkegesetzes, die den Kindern und Jugendlichen mehr Rechte eröffnen. Unter anderem haben junge Volljährige einen vereinfachten Zugang zu Jugendhilfemaßnahmen. Allein im Bereich der Hilfe zur Erziehung sind im Zeitraum Oktober 2022 bis Oktober 2023 115 zusätzliche Maßnahmen hinzugekommen. Der Tarifabschluss führt sowohl bei den ambulanten als auch den stationären Hilfen zu Kostensteigerungen.
Herr Meyn möchte wissen, wie sich der finanzielle Mehraufwand im Haushaltsansatz 2025 beim Produkt 363201 –Förderung der Erziehung in der Familie begründet.
Frau Schallar erläutert, dass es sich hier um Pensionsrückstellungen handelt, die im Haushaltsjahr 2025 fällig werden.
Herr Treybig berichtet, dass für das Produkt 315601 – Andere soziale Einrichtungen (Stadtteilorientierte Arbeit) aktuell ein eigenes Team aufgestellt wird. Die Mittel für 2023 wurden nicht abgerufen, da die Maßnahmen aufgrund ihrer Komplexität nicht umgesetzt werden konnten. Die Umsetzung ist jetzt für 2024 geplant.
Frau Bauer geht auf den beschlossenen Musterfehlfinanzierungsvertrag mit den Freien Trägern von Kindertagesstätten ein, mit dem für alle Freien Träger gleiche Standards geschaffen wurden. Die finanziellen Auswirkungen konnten bei Beschluss des Musterfehlfinanzierungsvertrages noch nicht beziffert werden. Die von den Freien Trägern im Laufe des Jahres 2023 vorgelegten Betriebskostenvorschauen haben ergeben, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 1,8 Millionen EURO im Haushalt 2023 benötigt werden. Die entsprechende Vorlage für die Genehmigung überplanmäßiger Mittel geht in die Beratung der nächsten Ratssitzung. Gründe für die Kostensteigerung bei den Sach- und Betriebsaufwendungen sind unter anderem die erheblichen Tariferhöhungen sowie die gestiegene Inflation. In den Einrichtungen der Freien Träger werden mit rund 2.800 Kinder mehr Kinder betreut, als in den städtischen Einrichtungen mit circa 1.500 Kindern. Die Kostenermittlung hat ergeben, dass die Einrichtungen der Freien Träger nicht kostenintensiver sind, als die städtischen Einrichtungen. Nach Besetzung der noch freien Stelle im Sachgebiet Kindertagesstätten – Verwaltung und Controlling werden die Produktkostenbücher weitergeführt, so dass jährlich die Kostenentwicklung abgebildet wird.
Herr Neumann merkt an, dass die Haushaltsplanung eine Erhöhung von 30% vorsieht, die Tariferhöhungen jedoch nur bei 10% liegen. Was sind die Gründe für die Kostensteigerung von 30%?
Herr Forster erläutert, dass es sich hier nicht nur um die Erhöhung der Personalkosten handelt. Zu berücksichtigen sind auch die Kostensteigerungen bei den Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, bei den Energiekosten wie bei den grundsätzlichen Kosten, wie z.B. für die Verpflegung.
Frau Bauer ergänzt zu ihren eigenen Ausführungen, dass ein weiterer Aspekt der Kostensteigerung die Einrichtung weiterer Betreuungsgruppen darstellt, wie unter anderem bei der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH und dem Montessori Bildungshaus Lüneburg. Die Prognose der Ertragshochrechnung durch das Sachgebiet Kindertagesstätten – Verwaltung und Controlling konnte nur grob erfolgen. Gründe hierfür sind unter anderem, dass der Hansestadt Lüneburg aktuell noch nicht die konkreten Zahlen der erhöhten Betriebskostenzuschüsse durch den Landkreis Lüneburg vorliegen. Auf der Aufwandsseite fallen höhere Kosten für Fortbildungen, für die zu erstellenden Gefährdungsbeurteilungen sowie für die Öffentlichkeitsarbeit an, wie z.B. die Anschaffung einheitlicher T-Shirts für die Mitarbeiter:innen in den Kitas. Ein weiterer Kostenfaktor ist die Einführung der Kita-App. Der Haushaltsansatz erfolgt auf Jahre gesplittet im Bereich Interner Service – Digitalisierung der Verwaltung. Aktuell ist die Infrastruktur für die Kita-App noch nicht vorhanden, es besteht jedoch die Möglichkeit, diese vorab auf den Desktops der Kitas zu nutzen. Derzeit wird das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Kita-App finalisiert. Über den aktuellen Sachstand wird im Jugendhilfeausschuss berichtet. Anschließend geht Frau Bauer auf die geplanten Investitionen für die Ausstattung der Kitas ein. Grundsätzlich müssen die Freien Träger Investitionen für ihre Einrichtungen über Kredite finanzieren, die sie im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnungen über Abschreibungen geltend machen können. Dies stellt kleine Einrichtungen, wie unter anderem die Waldkindergärten, vor große Herausforderungen, da diese keine finanziellen Rücklagen bilden können. Für diese Fälle ist ein gesonderter Ansatz für Investitionskostenzuschüsse gebildet worden. Frau Bauer geht erläuternd auf die Baumaßnahmen ein. - Kita Lüner Weg: das neu zu gestaltende Außengelände wird nicht größer, aber schöner. - Kita Brandheider Weg: die zusätzlich zu schaffenden Betreuungsplätze werden voraussichtlich ab dem Kita Jahr 2025 / 2026 zur Verfügung stehen. - Kita Kaltenmoor: es gab viele Elternbeschwerden wegen des aktuellen Zustands des Außengeländes, unter anderem wegen der großen Staubentwicklung. - Hort Anne-Frank: Anne-Frank-Schule und Hort Anne-Frank werden nach Fertigstellung des Hortes und erfolgtem Umbau der Mensa in der Anne-Frank-Schule einzelne Räume gemeinsam nutzen. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird der Hort Anne-Frank – aktuell Hort Gutshaus Kaltenmoor – um eine Hortgruppe erweitert, des Weiteren wird die Gruppe der nachschulischen Betreuung Hasenburger Berg, Außenstelle Kaltenmoor in den Hort Anne-Frank überführt.
Herr Forster begrüßt Frau Lucht, die den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses für weitere Fragen zu den Baumaßnahmen zur Verfügung steht.
Frau Schäfer verweist auf die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 11.05.2023 in der Herr Forster über den Organisationsentwicklungsprozess des Dezernates V in Zusammenarbeit mit der Firma imaka (Institut für Management GmbH) aus Leonberg berichtet hat. Die Struktur der Fachbereiche sollte im Hinblick auf die Neuerungen im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz überarbeitet und eine zusätzliche Fachbereichsleitung vorgesehen werden. Wie ist der Sachstand?
Herr Forster erläutert, dass die Firma imaka (Institut für Management GmbH) aus Leonberg nach erfolgter Organisationsuntersuchung empfiehlt, eine weitere Fachbereichsleitungsstelle im Dezernat V anzusetzen. Aufgrund des vorliegenden Deckelungsbeschlusses Personal (VO/10264/22) wurde die zusätzliche Fachbereichsleitungsstelle bislang nicht im Stellenplanantrag aufgenommen: die Fülle der aktuellen Aufgaben sind für eine Fachbereichsleitung zu hoch, aber es sind keine neuen gesetzlichen Aufgaben hinzugekommen.
Frau Schäfer bittet um Auskunft, ob die zehn neuen Planstellen, die für den Bereich Inobhutnahme aufgrund der extrem steigenden Fallzahlen geschaffen werden, besetzt werden können.
Herr Forster erläutert, dass die zehn neuen Planstellen nicht für den Bereich Inobhutnahmen geschaffen werden, sondern als Verfügungsstellen „Geflüchtete“, da die Aufnahmequote für die Hansestadt Lüneburg zwar festgesetzt ist, aber keine Prognose abgegeben werden kann, wie hoch die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge sich tatsächlich entwickelt. Wenn Flüchtlinge im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lüneburg aufgegriffen werden, ist die Hansestadt Lüneburg für die weitere Unterbringung der Geflüchteten zuständig. Die zehn neu zu schaffenden Stellen werden mit einem Sperrvermerk versehen, eine Besetzung der Stellen erfolgt zunächst nicht, stehen aber bei Bedarf zur Verfügung. Faktisch gesehen wird in den Bereichen des Jugendamtes wie auch im Kita-Bereich mehr Personal benötigt, eine Anhebung des Stellenplans kann jedoch nicht erfolgen, da keine neuen gesetzlichen Aufgaben hinzugekommen sind. Die Qualität der Arbeit kann nicht gehalten werden. Dieses Problem betrifft alle Kommunen.
Frau Schäfer möchte wissen, wie viele zusätzliche Stellen benötigt werden, um qualitativ gute Arbeit leisten zu können.
Herr Forster erklärt, dass hier keine konkreten Zahlen genannt werden können.
Frau Schallar ergänzt, dass in allen Jugendämtern dieses Problem besteht. Gründe hierfür sind unter anderem auch immer noch die Auswirkungen der Coronapandemie sowie die weltweiten Krisen und der damit verbundenen Flüchtlingsströme. Im Bereich der Hansestadt Lüneburg kommt zusätzlich noch der Deckelungsbeschluss Personal (VO/10264/22) hinzu.
Frau Henze möchte wissen, wie viele Planstellen im Bereich der Hansestadt Lüneburg nicht besetzt sind.
Herr Rink berichtet, dass es sich bei der Anzahl der offenen Stellen immer um eine Momentaufnahme handelt. Der Rat beschließt den Rahmen des Stellenplans, dieser sollte, um handlungsfähiger zu sein, flexibler sein. Die Bewerberlage gestaltet sich extrem unterschiedlich je nach Einsatzbereich. Fachkräftemangel gibt es in vielen Bereichen, wie unter anderem bei den Sozialarbeitern:innen, Ingenieuren:innen, aber auch im IT-Bereich.
Frau Henze merkt an, dass sie auf andere Zahlen gehofft hat, z.B. zwei Bewerbungen auf acht Stellenausschreibungen. Mit mehr Planstellen, kann die Fachkräftesituation nicht verbessert werden, wenn es keine Bewerber:innen gibt.
Herr Forster erläutert, dass sich die Anzahl der offenen Stellen mit fünf % bis sieben % im Rahmen der normalen Fluktuation bewegt. Das Dezernat V hat einen sehr großen Personalschlüssel, davon sind aktuell 40 Stellen einschließlich der offenen Stellen in den Kitas nicht besetzt. Die Stellenplanung erfolgt nicht anhand des Bewerbermarktes. Es werden weitere Planstellen benötigt, da sich der Arbeitsanfall erhöht hat, der Deckelungsbeschluss Personal des Rates (VO/10264/22) in diesem Fall aber keine Erhöhung der Planstellen vorsieht.
Herr Treybig berichtet, dass die Anschlussmaßnahmen der Inobhutnahmen weniger personalintensiv sind und der erhöhte Personalbedarf dadurch teilweise kompensiert werden kann.
Frau Schäfer möchte wissen, wie sich die Maßnahmen im Stadtteil Kaltenmoor in den letzten sechs Monaten entwickelt haben und ob das vorhandene Personal ausreicht, um die Bedarfe decken zu können.
Herr Forster berichtet, dass die Nachfrage für das Jugendzentrum Kaltenmoor in den neuen Räumlichkeiten sehr hoch ist. Der Stadtteil Kaltenmoor stellt einen Brennpunkt dar, in dem die Fallzahlen der Kindeswohlgefährdungen zunehmen. Die Hansestadt Lüneburg möchte dem mit der Jugendarbeit im Jugendzentrum Kaltenmoor entgegenwirken. Fällt jedoch Personal im Jugendzentrum Kaltenmoor aus, muss die Einrichtung geschlossen werden, da kein ausreichendes Vertretungspersonal zur Verfügung steht. Um präventiv der Kindeswohlgefährdung zu begegnen, wird mehr Personal für das Jugendzentrum Kaltenmoor benötigt, hierbei handelt es sich jedoch um eine freiwillige Leistung.
Herr Neumann möchte wissen, wer beurteilt, ob unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die ohne Papiere einreisen, tatsächlich unter 18 Jahren alt sind.
Herr Forster erläutert, dass Begutachtungen nur bei vorliegendem berechtigten Verdacht in wenigen Einzelfällen durchgeführt werden. Bei den Aussagen in den Medien, dass sich 27-jährige als unter 18-jährige ausgeben, handelt es sich lediglich um ein Gerücht. Es erfolgen keine massenweisen Einreisen von über 18-jährigen, die sich als unter 18-jährige ausgeben.
Beschluss:
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2024 zur Kenntnis.
Ergebnis: Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses haben den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2024 zur Kenntnis genommen.
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