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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 14.11.2023    
Zeit: 16:00 - 19:04 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

-          Herr Forster berichtet, dass der Beschluss der Bundesregierung, die Beratung und Vermittlung von Bürgergeld-Empfängern, die unter 25 Jahre alt sind, aus den Jobcentern in die Arbeitsagenturen zu verlagern (Rechtskreiswechsel) aufgehoben wurde und daher nicht zur Umsetzung kommt. Der geplante Gesprächstermin mit den Jugendämtern Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg, dem Jobcenter sowie der Agentur für Arbeit findet daher nicht statt.

-          Herr Forster berichtet, dass in der Oberbürgermeisterkonferenz der Vorschlag eingebracht wurde, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, regulär in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden können. Das Land Niedersachsen wird dem Vorschlag auch im Hinblick auf die Regelungen des § 42a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) nicht folgen. Die Hansestadt Lüneburg schließt sich der Einschätzung des Landes Niedersachsen an.

-          Herr Forster berichtet, dass im Rahmen des Inobhutnahmeverfahrens das Objekt in der Schießgrabenstraße ertüchtigt wird, um weitere 20 Plätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu schaffen. Laut Stellungnahme des Landesjugendamtes Niedersachsen sind die Räumlichkeiten geeignet.

-          Frau Zabel berichtet, dass es im Oktober 2023 zu zwei Budgetverschiebungen im Haushalt 2023 kam. Gründe hierfür sind, die Eröffnung einer dritten Gruppe im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), für die im Haushalt 2023 keine Finanzmittel zur Verfügung standen sowie die Weiterleitung von Fördermitteln aus der Richtlinie Qualität, die beim Land Niedersachsen abgerufen und an die Freien Träger von Kindertagesstätten weitergeleitet wurden.  

-          Frau Bauer berichtet, dass durch das Land Niedersachsen zwei Fördermittelbescheide eingegangen sind:

  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachbildung und Sprachförderung in Fortführung des bis zum 30.06.2023 verlängerten Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“. Die Fördersumme r den Förderzeitraum 01.07.2023 bis 31.12.2024 beläuft sich für die zwei teilnehmenden städtischen Kindertagesstätten auf 96.300,00 EURO und wurde - wie beantragt bewilligt. Die vorgeschriebene Verbund-Fachberatung wurde bislang durch den evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband abgedeckt. Nachdem dieser die Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, werden die zwei betroffenen städtischen Kitas (Kita Kaltenmoor und Kita Heidkamp) sowie die katholische Kita St. Marien von der Verbund-Fachberatung des Landkreises Harburg unterstützt, die betroffenen Kitas des evangelisch-lutherischen Kitaverbandes in Stadt (Kita St. Johannis) und Landkreis schließen sich der Verbund-Fachberatung anderer Kirchen an.
  • Bewilligungsbescheid über die besondere Finanzhilfe nach dem NKiTaG zum Zweck der Sprachbildung und Sprachförderung in Höhe von 381.144,06 EURO für den Zeitraum 01.08.2023 bis 31.07.2024.

 

Frau Schäfer möchte wissen, ob sich die Fördersumme aus der Richtlinie Qualität II in der gleichen Höhe bewegt, wie in den vorherigen Förderzeiträumen.   

Frau Penzkofer sagt zu, die Beträge zu ermitteln und nachfolgend im Protokolltext einzufügen.

Die Fördersummen der Richtlinien Qualität und Qualität II gestalten sich r die drei Förderzeiträume wie folgt:

Art der Förderung

Antragsdatum

Datum des Zuwendungsbescheides

rderzeitraum

rdersumme

Richtlinie Qualität in Kitas (I)

18.12.2019

06.04.2020

01.01.2020-31.07.2023

4.264.194,64 Euro

Richtlinie Qualität in Kitas II

19.10.2023

liegt noch nicht vor

01.08.2023-31.12.2024

01.01.2025-31.07.2025

1.529.423,75 Euro

   629.814,10 Euro

 

-          Frau Skrobanek geht auf die neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen ab 01.08.2023 und der damit einhergehenden neu gestalteten Beitragsberechnungen unter Anwendung der neuen Einkommensstaffelung und der prozentualen Berechnung der Elternbeiträge ein. Die Umstellung des Berechnungsprogramms durch die Fachfirma nimmt doch mehr Zeit in Anspruch, als zunächst angenommen. Bereits mit Elternbrief im Juni 2023 wurden die Familien über die Änderungen in den Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen informiert und es wurde die Empfehlung ausgesprochen, den errechneten Elternbeitrag vorsorglich zurück zu legen. Anfang November 2023 erging zusätzlich noch eine Elterninformation an die Kitas, die diese in ihren Einrichtungen ausgehängt haben und den Familien bei Bedarf aushändigen. Mit dieser wird den Familien empfohlen, den bisher festgesetzten Elternbeitrag weiterzuzahlen, wenn sich das Kind bereits vor August 2023 in der Betreuung in einer städtischen Kita befand, bzw. sich den errechneten Elternbeitrag zurück zu legen, falls das Kind erst ab August 2023 oder später in einer städtischen Kita betreut wird. Das Team Kindertagesstätten - Verwaltung und Controlling steht den Familien beratend und unterstützend zur Verfügung. Mit einer Umstellung des Programms wird aktuell Ende November 2023 gerechnet, so dass voraussichtlich ab Dezember 2023 die neuen Beitragsschreiben versendet werden können.

 

 

 


 


Ergebnis:

Zur Kenntnis genommen.