Beschluss: Das Gremium empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: Den außer- und überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2017 für folgende Sachverhalte zugestimmt: Rückstellung für Kampfmittelbeseitigung EUR 25.000 Rückstellung für die aktuelle Steuerprüfungen EUR 1.809.600 Rückstellung im Bereich der Gebäudeunterhaltung EUR 192.000 Rückstellungen im Bereich der Straßen- und Brückenunterhaltung EUR 1.867.000 Rückstellungen im Bereich der Radwegeunterhaltung EUR 485.000 Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 493.000 gem. § 123 NkomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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