Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Frau Erste Stadträtin LUKOSCHEK erläutert kurz die Vorgehensweise für über- und außerplanmäßige Bereitstellungen dahingehend, dass dem Rat der Hansestadt Lüneburg gem. der aktuell gültigen Haushaltssatzung lediglich diejenigen Bereitstellung vorgelegt werden, die über der Wertgrenze von 25.000 € liegen.
Die übrigen über- und außerplanmäßigen Bereitstellungen werden dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorgelegt, der Rat der Hansestadt Lüneburg wird hierüber einmal jährlich zum Abschluss des Haushaltsjahres unterrichtet. Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Fälle von unerheblicher Bedeutung in Bezug auf außer- und überplanmäßige Auszahlungen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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