Beschluss: Die Verwaltung wird bei einer Enthaltung (Ratsherr Pauly) beauftragt, gemäß § 103 Abs. 3 NSchG bei der Landesschulbehörde den Antrag zu stellen, die Schulträgerschaft für die Schüler*innen aus den Ortschaften Rettmer und Häcklingen vom Landkreis Lüneburg zu übernehmen. Mit dem Landkreis Lüneburg ist drüber zu verhandeln, wie ein angemessener Ausgleich über die damit verbundenen Mehrkosten für die erforderlichen Ausbaumaßnahmen erfolgen kann. Die Hansestadt vereinbart mit dem Landkreis, dass ggf. weggeloste Schüler*innen einen Schulplatz an einem der drei städtischen Gymnasien erhalten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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