Die anliegende Satzung der Stadt Lüneburg über die erneute
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr.
122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über
die Gestaltung" wird gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 BauGB i. V. § 6 NGO
beschlossen.