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Vorlage - VO/0893/04  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung";
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Vorberatung
04.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Oedeme ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
23.03.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Ortschaft Oedeme beabsichtigen Grundstückseigentümer, nördlich des Häcklinger Weges bzw. östlich der Straße Am Teich Baulücken zu schließen und insbesondere auch das Hinterland einer baulichen Nutzung (Wohnbebauung) zuzuführen. Insbesondere die beabsichtigte Hinterlandbebauung lässt eine ungeordnete städtebauliche Entwicklung befürchten, so dass es als erforderlich erachtet wird, durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechend sozialgerechte Bodennutzung zu ermöglichen. Der Verwaltungsausschuss hat daher am 23.01.2001 einen entsprechenden Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

 

Der im Aufstellungsverfahren beteiligte Landkreis Lüneburg hat in seiner Eigenschaft als Untere Naturschutzbehörde festgestellt, dass ein Teil des hinterliegenden Geltungsbereiches des vorgesehenen Bebauungsplanes als besonders geschütztes Biotop (Röhricht und Sumpf) i. S. von § 28 a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes einzuordnen und baulich nicht nutzbar ist. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens hat sich daher verzögert.

 

Mit dem Landkreis Lüneburg wurden zwischenzeitlich Gespräche mit dem Ziel einer Befreiung von den Nutzungsbeschränkungen auf den Biotopflächen und einer Wiederherstellung der Biotopfunktionen auf angrenzenden Flächen geführt. Als Ergebnis zeichnet sich jetzt eine Lösung der Probleme ab und ein Bebauungsplanvorentwurf wurde erarbeitet, der in der Sitzung im einzelnen erläutert wird.

 

Dieser Vorentwurf kann nunmehr im Rahmen einer durchzuführenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung i. S. von § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich vorgestellt werden, so dass über die Art und Weise dieser Beteiligung zu beschließen ist. Öffentliche Darlegung und Anhörung durch Pressebekanntmachung werden als ausreichende Verfahrensweise erachtet.

 

Gemäß § 55 g Abs. 3 Ziff. 2 NGO ist der Ortsrat Oedeme bei der Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB rechtzeitig zu hören. Der Ortsrat Oedeme hat daher anlässlich seiner o. a. Sitzung Gelegenheit, ggf. eine Beschlussempfehlung i. S. des nachstehenden Beschlussvorschlages zu geben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lagepläne, Verfahrensübersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan1 VO-0893-04 (62 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan2 VO-0893-04 (196 KB)      
Anlage 3 3 Verfahrensübersicht VO-0893-04 (43 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 122 "Oedeme - Häcklinger Weg einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung der Stadt erfolgen.