Beschlussvorschlag: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich südlich der KVG, westlich der Ostumgehung und nördlich des bestehenden Baugebiets „In den Kämpen“ wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 160 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „An den Sandbergen“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbaubauflächen, in denen Asylbewerberunterkünfte als Anlagen für soziale Zwecke allgemein zulässig sind sowie die Sicherung des verbleibenden Grüngürtels.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr Löb).
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