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Beratungsinhalt:
Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Frau John als Ortsbürgermeisterin von Oedeme.
Bereichsleiter Eberhard geht anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage I) wird der Geltungsbereich des B-Plans aufgezeigt. Gründe dafür, dass der letzte Verfahrensschritt ca. 1 Jahr zurückliegt bestehen darin, dass ergänzend eine umfangreiche Biotopkartierung vorzunehmen war. Die vorgenommene Biotopkartierung findet sich jetzt detailliert in den Festsetzungen der Grünflächen wieder. Im Wesentlichen sollen diese Freiflächen erhalten bleiben. Erreicht werden soll damit auch, dass Pufferzonen zur vorhandenen Bebauung geschaffen und eingehalten werden. Auch soll dadurch eine Vereinbarkeit zwischen Natur und Landschaft und Ortskernbebauung in diesem Bereich erreicht werden. Weiteres Ziel der Planung ist es, eine Arrondierung des Ortskerns durch eine Bebauung zu erreichen, wobei gleichzeitig darauf zu achten sein wird, dass eine Einfügung in das bestehende Ortsbild gewährleistet wird. Angemerkt wird, dass neben der Aufgabe und des Abrisses der Gaststätte „Jägerhof“ auch absehbar sei, dass die aufgezeigte Hofstelle aufgegeben wird. In diesem Bereich vorhandene Baumbestände sind erfasst, werden geschützt und sollen auch erhalten bleiben. Nach Abriss der Gaststätte "Jägerhof" ist vorgesehen, die Flächen der ehemaligen Gaststätte sowie angrenzende hintere Bereiche für eine Neubebauung auszuweisen. Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auf der ihn absehbarer Zeit zu erwartenden Aufgabe der aufgezeigten Hofstelle eine Neubebauung vorgenommen werden kann. Vorgesehene Ausnahmeregelungen werden Möglichkeiten einräumen, dass alter Gebäudebestand eine neue Nutzung erfahren und dadurch teilweise neben einer Neubebauung erhalten werden kann.
Frau John – Ortsbürgermeisterin Oedeme – geht darauf ein, dass die Flächen mit Vertretern der Verwaltung und ihr vor 2 Jahren begangen wurden. Bei den anschließend vorgenommenen Besprechungen war sie mit den von der Verwaltung vorgestellten Planungen sehr einverstanden und hat hierzu im Ortsrat Oedeme berichtet. Für einen guten Aspekt hält sie, dass der Scheunencharakter einzelner vorhandener Gebäude möglichst erhalten werden kann.
Ratsfrau Schellmann weist darauf hin, dass bei einer zugelassenen Höhe von 11,5 m darauf geachtet werden sollte, dass bezüglich der geplanten Neubauten auf eine Einfügung dieser Baulichkeiten Wert gelegt wird und dass entsprechende Abstände der Gebäude zueinander vorgesehen werden.
Bereichsleiter Eberhard stellt klar, dass die regulär zulässige Firsthöhe mit 9 m festgelegt wird. Nur im Bestand beträgt diese Höhe 11,5 m bzw. wenn sich ein Neubau in das Ortsbild mit dieser Firsthöhe einfügt. Hierbei besteht jedoch ein Mitspracherecht. Pultdächer werden nicht zugelassen.
Bürgermeister Kolle interessiert, ob hinsichtlich des vorhandenen Schießstandes man sich bereits Gedanken über eine Nachnutzung gemacht habe.
Oberbürgermeister Mädge bestätigt, dass man mit der Thematik nicht mehr als erste Überlegungen angestellt habe.
Ratsherr Kuhn empfindet es als gut, dass der dort stehende Schafstall unter Denkmalschutz gestellt und damit erhalten bleibt.
Bürgermeister Meihsies merkt an, dass die von Ratsherrn Bauer-Ohlberg, der auch Ortsratsmitglied in Oedeme sei, vorgetragenen Anmerkungen in die Planung aufgenommen und berücksichtigt wurden. Sein Dank richtet sich auch an die Verwaltung dafür, dass sie insbesondere auf das Maß der baulichen Nutzung geachtet habe und aus seiner Sicht eine übersichtliche Innenentwicklung ermöglicht wird. Gut gelungen ist für ihn die Biotopkartierung und der Erhalt vorhandener älterer Gebäude, die ihm wichtig erscheinen. Für gut empfindet er außerdem, dass darauf geachtet wird, dass die vorhandene Struktur alter Gebäude gewahrt bleibt. Er dankt der Verwaltung, dass die Verwaltung sich akribisch damit beschäftigt habe, im Stadtgebiet liegende Fläche, die sich für eine Nachverdichtung anbieten würden, zu erfassen. Auch für seine Partei macht er nochmals deutlich, dass eine Innenentwicklung Vorrang hat vor einer Außenentwicklung. Als Zukunftsvision stellt er sich für seine Partei vor, dass die Flächen des sogenannten Butterberges hinter der Reiterbar in den Landschaftsschutz aufgenommen werden sollten.
Oberbürgermeister Mädge zeigt anhand eines Plans die nordwestliche Grenze auf, hinter der ohnehin keine Bebauung möglich sein werde.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 156 „Östlicher Ortskern Oedeme“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. ALLRIS Dokumente
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