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B-Plan Nr. 160 „An den Sandbergen“ / Aufstellungsbeschluss
Eine Anwohnerin aus dem Wohngebiet „In den Kämpen“ möchte wissen, ob die neben der KVG gelegene Ausgleichsfläche schon als bebaubare Fläche in einen B-Plan umgewandelt und ausgewiesen sei. Falls dies der Fall sein sollte, würden sich dadurch eine Reihe von weiteren Fragen anschließen.
Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass die F-Plan-Änderung und der Aufstellungsbeschluss eines B-Plans Gegenstand der heutigen Sitzung sei. Er schlägt vor, dass die sich daraus anschließend ergebenden Fragen nicht im Vorfeld bereits jetzt erörtert werden sollten, sondern dass die erschienenen Anlieger sich zunächst den Vortrag der Verwaltung und den Beratungsverlauf des Ausschusses zu dieser Thematik im öffentlichen Teil anhören sollten. Eine Vielzahl von Fragen dürfte sich dadurch von selbst erledigen.
Die Anwohnerin merkt ergänzend an, dass sie es begrüßen würde, wenn im Anschluss an die Beratung im Ausschuss Fragen seitens der anwesenden Anlieger des Wohngebietes an den Ausschuss gestellt werden dürften.
Oberbürgermeister Mädge merkt an, dass es durch die Änderung des BauGB seitens der Stadt möglich sei, auch ohne ein entsprechendes Bauleitplanverfahren eine Umsetzung der Maßnahmen einzuleiten. Dieses ist jedoch nicht Ansinnen der Stadtverwaltung. Vorgesehen ist vielmehr, dass ein ganz normales Verfahren mit Bürger- und Umweltbeteiligung durchgeführt werden soll. Das Verfahren wird ca. einen Zeitraum von einem Jahr in Anspruch nehmen. Während des Verfahrens wird auch eine gesonderte Bürgerversammlung abgehalten. Über Veröffentlichungen der jeweiligen Verfahrensschritte wird es Interessierten auch möglich sein, Unterlagen und Pläne einzusehen, sich in dem Bereich Planung erläutern zu lassen und schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Eingereichte Anregungen werden im Verfahren abgewogen. Antragsteller erhalten nach Vornahme der Abwägung einen entsprechenden Bescheid. Während der Dauer des Verfahrens wird ausreichend Zeit sein, auf gestellte Fragen der Bürger näher einzugehen. Zunächst wird mit dem Aufstellungsbeschluss nur die Absichtserklärung vorgelegt, dass dort eine Inanspruchnahme der Flächen für die Aufstellung von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen sei. Derzeit liegen auch noch keine Gutachten bezüglich Lärm und anderer zu untersuchender Tatbestände vor. Vorgesehen ist auf dem angesprochenen Gelände eine Flüchtlingsunterkunft für die Dauer von 5 Jahren zu erstellen und diese nach Ablauf dieses Zeitraums in normalen Wohnraum umzuwandeln. Dies ist das Planziel, was seitens der Stadt verfolgt wird. Insofern wird heute nur das Gebiet begrenzt und die Planungsabsicht vorgestellt. Soweit nach der Beratung seitens der anwesenden Anlieger noch Fragen offen sein sollten, ist er gerne bereit, diese in einem persönlichen Gespräch nach Ende der Sitzung mit den Fragestellern zu beantworten. Auch bietet er an, sich ggf. im kleineren Kreis bei den Fragestellern oder auch im Bürgertreff in Kaltenmoor zu einem vertiefenden Gespräch zu treffen. Die einzelnen Verfahrensschritte mit der Möglichkeit sich mit Stellungnahmen oder Anregungen einzubringen, werden öffentlich im Aushang im Bürgeramt und unter Bekanntmachungen in der örtlichen Presse angekündigt. Die Auslegungszeiten belaufen sich in der Regel auf einen Zeitraum von 4 – 6 Wochen. Nochmals verdeutlicht wird, dass man auf im laufenden Verfahren gestellte Frage eine schriftliche Antwort bekommt. Er weist in diesem Zusammenhang bezüglich der Flüchtlingsproblematik noch einmal darauf hin, dass der Stadtverwaltung zwischenzeitlich ein Schreiben vorliegt, dass sie gegenüber der bisherigen Zuteilung von Flüchtlingen in absehbarer Zeit mit der doppelten Anzahl von Flüchtlingen zu rechnen und diese unterzubringen habe. Die Stadt ist daran interessiert, die hilfesuchenden Menschen nicht nur einfach in Container unterzubringen, sondern diesem Personenkreis nachhaltig eine Unterkunftsmöglichkeit zu verschaffen.
Die Anliegerin weist darauf hin, dass als Alternative zur Errichtung von Flüchtlingsheimen in die Überlegung einbezogen werden sollte, dass in Kaltenmoor viele Wohnungen leer stehen, die nach ihrer Ansicht bevorzugt für eine Belegung für Flüchtlinge herangezogen werden sollten.
Oberbürgermeister Mädge merkt hierzu an, dass er selbst Bewohner des Stadtteils Kaltenmoor sei und insofern über genügend Erkenntnisse dergestalt verfügt, dass es unzutreffend sei, dass es im Stadtteil Kaltenmoor eine große Anzahl freistehender Wohnungen gäbe. Auch wird man es mit ihm nicht machen können, dass in Bereichen, in denen bereits 30 % der Mieterschaft einen Migrantenhintergrund habe, diese Bereiche durch Unterbringung von Flüchtlingen zusätzlich belastet werden sollen. Das ist nicht das, was zumindest er unter Integrationspolitik versteht.
Die Anwohnerin wirft ein, dass es nach ihrem Verständnis auch keine Integrationspolitik sei, den Stadtteil Kaltenmoor quasi durch eine Flüchtlingsunterkunft in Sichtweite von Kaltenmoor zu erweitern.
Oberbürgermeister Mädge widerspricht diesen Aussagen. Die angesprochene Fläche des B-Plan-Geltungsbereiches gehört zum Stadtteil Hagen. Die Beschulung von Kindern aus der Flüchtlingsunterkunft wird auch nicht in Kaltenmoor vorgenommen, sondern vielmehr an der Igelschule an der Dahlenburger Landstraße, die über ausreichende Aufnahmekapazitäten verfügt. Die Igelschule weist derzeit auch nicht die Migrantenquote der Anne-Frank-Schule in Kaltenmoor auf. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht dadurch zu erfüllen sei, dass man Flüchtlinge in Zelten und Turnhallen unterbringt. Hier sind dezentrale Konzepte gefordert. Dieses dezentrale Konzept wurde mit dem Rat der Stadt Lüneburg abgestimmt. Derzeit sind im Stadtgebiet 1.000 Flüchtlinge untergebracht. Aufgrund des anhaltenden Flüchtlingsstroms ist davon auszugehen, dass sich die nach dem Verteilungsschlüssel seitens der Stadt unterzubringende zusätzliche Anzahl von Flüchtlingen im Jahre 2016 zwischen 1.000 bis 2.000 Personen betragen wird. Abschließend bittet er die anwesenden Anwohner des Wohngebietes „In den Kämpen“ um Verständnis und dass von deren Seite die teilweise benannten Befürchtungen zurückgestellt werden sollten. Erfahrungen aus den bereits bestehenden Flüchtlingsunterkünften zeigen, dass die anfänglich von den Anliegern geäußerten Sorgen und Befürchtungen in der Regel nicht eingetreten sind. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil der hier schutzsuchenden Flüchtlinge in ihr Heimatland zurückkehren wird, wenn dieses einmal befriedet sein wird. Ein Zeitraum hierzu zu benennen ist aufgrund der derzeitigen Lage jedoch schwerlich möglich.
Weitere Wortmeldungen und Einwohnerfragen liegen nicht vor.
Beschluss:
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