Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:
1.Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" mit örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Begründung und Grünordnungsplan wird
zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.
Der geringfügig überarbeitete Geltungsbereich ist anliegend zeichnerisch
beschrieben.
2.Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Bereich der Straße
"Reiherstieg" Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 6
"Wilschenbruch". Der Bebauungsplan Nr. 6 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 118 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.
3.Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.