Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Auekamp" im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens zu ändern. Planungsrechtlich
stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt auf dem dortigen Gelände des
Lüneburger Sport-Klubs (LSK) eine Grünfläche "Sportplatz" sowie
Flächen für die Forstwirtschaft dar. Um die Konflikte zwischen dem intensiven
Sportbetrieb des LSK und dem unmittelbar angrenzenden Wohnen zu lösen, soll die
Option für eine künftige anderweitige Nutzung begründet werden. Mit der 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, die bisher durch
Sportanlagen genutzten Flächen insbesondere in Wohnbauflächen und Grünflächen
umzuwandeln, damit der Nachfrage nach Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf
ein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann. Parallel zur
Flächennutzungsplanänderung wird die Planung im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" einschließlich einer örtlichen
Bauvorschrift über die Gestaltung konkretisiert. Erforderlich ist ebenso die
vorherige oder parallele Herauslösung der Sportflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet
"Südliches Ilmenautal und Tiergarten". Die Bezirksregierung hat ihre
diesbezügliche Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern die o. a.
Bauleitplanverfahren keine abwägungserheblichen Bedenken erkennen lassen. In dem
bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung
in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (30.10.2002) und Aushängen der
Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (05.11. bis 18.11.2002) durchgeführt.
Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen
Beteiligung in der Zeit vom 23.10. bis 29.11.2002 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als Ergebnis dieser
Verfahrensschritte wurden die ausgelegten Planungsunterlagen geringfügig
überarbeitet bzw. ergänzt. Als nächster
Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des
Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes
ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 200,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht,
Erläuterungsbericht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Auekamp" nebst Entwurf des
Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB wird beschlossen. |
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