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Vorlage - VO/0855/03  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp";
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
14.01.2004 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Auekamp" im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Planungsrechtlich stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt auf dem dortigen Gelände des Lüneburger Sport-Klubs (LSK) eine Grünfläche "Sportplatz" sowie Flächen für die Forstwirtschaft dar. Um die Konflikte zwischen dem intensiven Sportbetrieb des LSK und dem unmittelbar angrenzenden Wohnen zu lösen, soll die Option für eine künftige anderweitige Nutzung begründet werden. Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, die bisher durch Sportanlagen genutzten Flächen insbesondere in Wohnbauflächen und Grünflächen umzuwandeln, damit der Nachfrage nach Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf ein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird die Planung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" einschließlich einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung konkretisiert. Erforderlich ist ebenso die vorherige oder parallele Herauslösung der Sportflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten". Die Bezirksregierung hat ihre diesbezügliche Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern die o. a. Bauleitplanverfahren keine abwägungserheblichen Bedenken erkennen lassen.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (30.10.2002) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (05.11. bis 18.11.2002) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 23.10. bis 29.11.2002 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als Ergebnis dieser Verfahrensschritte wurden die ausgelegten Planungsunterlagen geringfügig überarbeitet bzw. ergänzt.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        200,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO-0855-03 (581 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Auekamp" nebst Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.