Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr.
125 "ZOB-Süd" aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die
Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen. Der Geltungsbereich liegt
am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage im einzelnen zeichnerisch beschrieben.
21.07.2003 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Nach der Aussprache fassen die
Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung einen der Vorlage der
Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.