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Vorlage - VO/0637/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 125 "ZOB-Süd";
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
21.07.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird z. Z. ins­besondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist auch entsprechend gewidmet.

 

Seitens der DB ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes auf­zugeben und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu beantragen. Da­durch wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu verwenden. Durch die Auf­stellung des Bebauungsplanes Nr. 125 "ZOB-Süd" können jetzt die planungsrechtlichen Voraus­setzungen für den Bau zusätzlicher öffentlicher Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der Parkdruck im Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in ausreichendem Umfang vermindert hat. Parallel wird der Flächennutzungsplan in einem 44. Änderungsverfahren entsprechend geändert.

 

Als erster Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.

 

Sofern die Durchführung der Planung u. U. durch eventuelle künftige anderweitige Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde, bestünde nach Bekanntgabe des Auf­stellungsbeschlusses die rechtliche Möglichkeit, Baugesuche nach § 15 BauGB zurückzustellen oder gemäß § 14 ff. BauGB zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Ver­änderungssperre zu erlassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 637Plan (216 KB) PDF-Dokument (108 KB)    
Anlage 2 2 637Übersicht (78 KB) PDF-Dokument (35 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 125 "ZOB-Süd" aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung öffentlicher Ver­kehrs- und Parkflächen. Der Geltungsbereich liegt am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage im einzelnen zeichnerisch beschrieben.