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Sachverhalt: Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschriebene Fläche wird z. Z. insbesondere für Zwecke der Deutschen Bundesbahn AG (DB) genutzt und ist auch entsprechend gewidmet. Seitens der DB
ist nunmehr beabsichtigt, die Nutzungen zugunsten des Bahnbetriebes aufzugeben
und beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eine förmliche Entwidmung zu beantragen. Dadurch
wird es möglich, den angesprochenen Bereich anderweitig zu verwenden. Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125 "ZOB-Süd" können jetzt die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau zusätzlicher öffentlicher
Verkehrsflächen und Parkplätze geschaffen werden, da sich der Parkdruck im
Bahnhofsumfeld auch nach dem Bau der dortigen Parkpalette nicht in
ausreichendem Umfang vermindert hat. Parallel wird der Flächennutzungsplan in
einem 44. Änderungsverfahren entsprechend geändert. Als erster
Schritt zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ist der
Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Sofern die
Durchführung der Planung u. U. durch eventuelle künftige anderweitige Vorhaben
unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde, bestünde nach Bekanntgabe
des Aufstellungsbeschlusses die rechtliche Möglichkeit, Baugesuche nach § 15
BauGB zurückzustellen oder gemäß § 14 ff. BauGB zur Sicherung der Planung für
den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre zu erlassen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Geltungsbereichsbeschreibung, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr.
125 "ZOB-Süd" aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die
Festsetzung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen. Der Geltungsbereich liegt
am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage im einzelnen zeichnerisch beschrieben. |
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