Der
Verwaltungsausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 u. 4 BauGB, den
Flächennutzungsplan in einem 44. Änderungsverfahren für den Teilbereich
"ZOB-Süd" zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die
Darstellung öffentlicher Verkehrs- und Parkflächen. Der Geltungsbereich liegt
am Bahnhof südlich des vorhandenen ZOB und wird in der Anlage zu dieser
Beschlussvorlage im einzelnen zeichnerisch beschrieben.
21.07.2003 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Nach der Aussprache fassen die
Mitglieder des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung einen der Vorlage der
Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.