Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1.Jugendhilfe-Planesentgegen.
Er wird - nach Durchsicht und Auswertung, ggf. auch weiterer Beratung in den
Fraktionen des Rates - in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
weiter behandelt. Er ist auch anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung
in der vom JHA schließlich gebilligten Fassung zur Kenntnis und ggf.
Stellungnahme erneut zuzuleiten. Zum Abschluß des Planungsprozesses soll er dem
Rat zur Feststellung als Rahmenplan - auch im Hinblick auf Querbezüge zu
anderen städtischen Fachplanungen - vorgelegt werden (§§ 71 Abs. 3 S. 2 und 80,
Abs. 4 KJHG).
26.08.2003 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - zurückgestellt
Beschluss:
Beschluss:
Die Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses fassen einstimmig folgenden Beschluss :
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1.Jugendhilfe-Planesentgegen.
Er wird - nach Durchsicht und Auswertung, ggf. auch weiterer Beratung in den
Fraktionen des Rates - in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
weiter behandelt. Er ist auch anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung
in der vom JHA schließlich gebilligten Fassung zur Kenntnis und ggf.
Stellungnahme erneut zuzuleiten. Zum Abschluß des Planungsprozesses soll er dem
Rat zur Feststellung als Rahmenplan - auch im Hinblick auf Querbezüge zu anderen
städtischen Fachplanungen - vorgelegt werden (§§ 71 Abs. 3 S. 2 und 80, Abs. 4
KJHG).