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Vorlage - VO/0662/03  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Waldkindergartens DIE WALDRIESEN in Lüneburg -Antrag auf Annahme der Betriebskostenbezuschussung-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch,Horst-GüntherAktenzeichen:56/KH
Federführend:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe Beteiligt:alter Bereich 53 - Kitas und sonst. Einr. der Jugendhilfe
Bearbeiter/-in: Kirch, Horst-Günther   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.08.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Einrichtung eines Waldkindergartens “Die Waldriesen” in Lüneburg

- Antrag auf Aufnahme der Betriebskostenbezuschussung -

 

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.05.03  war unter "Mitteilungen der Verwaltung" darüber informiert worden, dass der im Jahre 2003 gegründete Verein "Waldriesen e. V." beabsichtige, schnellstmöglich eine Waldkindergartengruppe in Lüneburg zu eröffnen und hierfür Betriebskostenzuschüsse durch die Stadt Lüneburg zu beantragen. In der Sitzung waren auch Vertreter des Vereins anwesend, die eine baldmögliche Entscheidung hierüber einforderten.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es zwar einige Vorgespräche mit dem damaligen Repräsentanten des Vereins gegeben, schriftliche Antragsunterlagen lagen jedoch nicht vor. Ein Kurzkonzept für die einzurichtende Kita-Gruppe sowie ein Finanzierungsplan gingen erst am Tage der Sitzung ein, so dass sich die Verwaltung ausserstande sah, hierzu fundiert Stellung zu nehmen.

 

Der JHA empfahl daher, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen, auch um den Vereinsvertretern die Gelegenheit zu geben, sich und ihre Konzeption vorzustellen.

 

Zwischenzeitlich hat der Vorstand des Vereins personell gewechselt. Zwischen der Verwaltung und den neuen VereinsvertreterInnen wurden weitere Verhandlungen geführt. Die Konzeption einschl. Finanzierung wurde überarbeitet. Ebenso wurde ein formaler Antrag auf Aufnahme in die Betriebskostenbezuschussung gestellt. Die Betriebserlaubnis durch das Nds. Landesjugendamt nach § 45 KJHG ist noch nicht erteilt worden und u. a. auch abhängig von der Sicherung der Finanzierung durch den örtlichen Jugendhilfeträger.

 

Die Unterlagen des Vereins sind der Vorlage beigefügt. Der Finanzierungsplan (basierend auf den Zahlen von 2003) schließt mit einem von der Stadt Lüneburg zu erbringenden Zuschussbedarf von 120 € je Platz und Monat, bei 15 Plätzen somit insgesamt = 21.600 € jährlich ab. Der Zuschussbetrag liegt damit erheblich unter dem Bedarf anderer (stationärer) Regeleinrichtungen, und erreicht auch nicht die Zuschußbeträge der beiden anderen Waldkindergärten in Lüneburg.

 

Die allgemeine Bedarfssituation bei den Kita-Plätzen in der Stadt ist mit einer über 90 %-igen Versorgungsquote, bezogen auf 3 Altersjahrgänge, durchaus befriedigend. Im Zuge der in der Stadt mittelfristig aber auch weiterhin steigenden Kinderzahlen sind weitere Kita-Plätze zur Sicherung dieser Quote durchaus zweckmäßig. Auch besteht derzeit ein außergewöhnlich starker Nachfragebedarf bei Waldkindergartenplätzen. Sowohl die beiden bestehenden Waldkindergartengruppen als auch die Waldriesen haben entsprechende "Wartelisten". Dies gilt nicht nur für Lüneburg, sondern entspricht auch dem allgemeinen Trend -zumindest im Land Niedersachsen.

 

Wenn nunmehr die Stadt die Möglichkeit hat, die Versorgungsquote zu sichern, dies auch mit einem nachfragegerechten Angebot und dazu mit einem verhältnismäßig geringen Zuschussaufwand, so sollte hiervon Gebrauch gemacht werden. Allerdings liegen noch nicht alle Voraussetzungen vor, um eine Zuschussfinanzierung ab sofort aufnehmen zu können. Haushaltsmittel für eine Zuschusszahlung an den Verein stehen zumindest für 2003 nicht zur Verfügung. Mit freien Haushaltsmitteln könnte somit frühestens mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2004 gerechnet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ( ca. 01.04.04) werden Leistungen für den Betrieb der beabsichtigten Waldkindergartengruppe  nicht möglich sein. Der Verein sollte im eigenen Interesse zur Vermeidung eines möglichen finanziellen Debakels und zum Schutz der dort betreuten Kinder den Betrieb nicht vorher aufnehmen. Gleichzeitig hätte der Verein die Möglichkeit, ohne zeitlichen Druck die weiteren Verhandlungen mit dem Landesjugendamtes zur Erteilung einer Betriebserlaubnis zu führen.

 

Verein und Verwaltung könnten auf der Basis der vorgelegten Unterlagen eine Vereinbarung über die Betriebskostenbezuschussung ab 01.04.04 schließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Konzeptentwurf „Waldriesen“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Waldriesen 2 (47 KB) PDF-Dokument (37 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Lüneburg fördert ab 01.04.04 den Verein "Waldriesen e.V." durch die Aufnahme einer Betriebkostenbezuschussung für die einzurichtende Waldkindergartengruppe mit 15 Plätzen. Basis hierfür ist ein monatlicher Festbetrag von 120 € pro Platz, der durch ein 3 - 6jähriges Kind mit Wohnsitz in der Stadt Lüneburg, belegt ist. Der auf Jahresbasis 2003 errechnete Festbetrag wird jährlich der Entwicklung des Lebenshaltungsindexes angepasst. Die Förderung wird auf zunächst 3 volle Kindergartenjahre befristet und endet damit am 31.07.2007.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag mit dem Verein "Waldriesen e.V." zu schließen.