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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
Datum: Mi, 07.12.2011    
Zeit: 16:00 - 18:15 Anlass: konstituierende Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Niederschriften      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden  
Enthält Anlagen
VO/4382/11  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2012  
Enthält Anlagen
VO/4347/11  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorstellung des Dez. III und des Bereiches Umwelt  
Enthält Anlagen
VO/4381/11  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Änderung der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen  
Enthält Anlagen
VO/4346/11  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a) In den  Kindergärten sollen Informationen zu Weichmachern gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für entsprechende Informationen zu sorgen. 

b) Nach § 6 Abs. 1 Nummer 9 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen in der Fassung vom 31.03.2011 wird folgende Nummer 10 eingefügt:

 

     10. Spielsachen und Spielgeräte

Bei der Beschaffung von Spielzeugen, Turngeräten und Spielgeräten ist auf Produktkennzeichnungen und Umweltlabels (CE, TÜV, LGA tested, Blauer Engel, Ökö-Tex Standard 100 etc.) zu achten, um möglichst geringe Belastungen an Schadstoffen sicherzustellen. Bei der Beschaffung von weichplastikhaltigen Spielzeugen sollte wenn möglich auf Spielzeuge aus anderen Materialien (z.B. Holz) ausgewichen werden, um die Belastung an Weichmachern (z.B. Phthalate) zu reduzieren. Bei der Beschaffung von Turngeräten sind, so weit am Markt verfügbar, weichmacherfreie Geräte zu beschaffen. In Zweifelsfällen sollte sich die beschaffende Stelle eine Erklärung des Lieferanten zur Schadstoffbelastung ausstellen lassen.

 

 

   
    07.12.2011 - Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a)      in den Kindergärten sollen Informationen zu Weichmachern gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für entsprechende Informationen zu sorgen.

b)      Nach § 6 Abs. 1 Nr. 9 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen in der Fassung vom 31.03.2011 wir folgende Nr. 10 eingefügt:

 

10. Spielsachen und Spielgeräte

 

Bei der Beschaffung von Spielzeugen, Turngeräten und Spielgeräten ist auf Produktkennzeichnungen und Umweltlabels (CE, TÜV, LGA tested, Blauer Engel, Öko-Tex Standard 100 etc.) zu achten, um möglichst geringe Belastungen durch Schadstoffe sicherzustellen. Bei der Beschaffung von Spielzeugen sollte wenn möglich auf Spielzeuge aus anderen Materialien (z. B. Holz) ausgewichen werden, um die Belastung durch Weichmacher (z. B. Phthalate) zu reduzieren. Weichplastikhaltige Spielzeuge werden nur dann beschafft, wenn die Weichmacherfreiheit garantiert werden kann. Bei der Beschaffung von Turngeräten sind, soweit am Markt verfügbar, weichmacherfreie Geräte zu beschaffen. In Zweifelsfällen sollte sich die beschaffende Stelle eine Erklärung des Lieferanten zur Schadstoffbelastung ausstellen lassen.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:              7

Nein-Stimmen: -             

  Enthaltungen: -             

   
    27.01.2012 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

a) In den  Kindergärten sollen Informationen zu Weichmachern gegeben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, für entsprechende Informationen zu sorgen.

b) Nach § 6 Abs. 1 Nummer 9 der Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Lieferungen und Leistungen in der Fassung vom 31.03.2011 wird folgende Nummer 10 eingefügt:

 

     10. Spielsachen und Spielgeräte

Bei der Beschaffung von Spielzeugen, Turngeräten und Spielgeräten ist auf Produktkennzeichnungen und Umweltlabels (CE, TÜV, LGA tested, Blauer Engel, Ökö-Tex Standard 100, Spiel gut etc.) zu achten, um möglichst geringe Belastungen an Schadstoffen sicherzustellen. Bei der Beschaffung von Spielzeugen sollte wenn möglich auf Spielzeuge aus weichplastikfreien Materialien (z.B. Holz) ausgewichen werden, um die Belastung durch Weichmacher (z.B. Phthalate) zu reduzieren. Weichplastikhaltige Spielzeuge werden nur dann beschafft, wenn die Weichmacherfreiheit garantiert werden kann. Bei der Beschaffung von Turngeräten sind, so weit am Markt verfügbar, weichmacherfreie Geräte zu beschaffen. In Zweifelsfällen sollte sich die beschaffende Stelle eine Erklärung des Lieferanten zur Schadstoffbelastung ausstellen lassen.

 

(31, 5, 8)

Ö 8  
Enthält Anlagen
Neue Mobilfunktechnologie  
Enthält Anlagen
VO/4354/11  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 10  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)