Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke folgenden, entsprechend der Empfehlung aus dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ergänzten Beschluss: Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, dem Eigenbetrieb aufzugeben, das negative Jahresergebnis 2010 in Höhe von 279.709,64 EUR als Verlustvortrag in das Jahr 2011 zu übertragen. Ferner wird dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie der Werksleitung des Eigenbetriebs und dem Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg gemäß § 101 Absatz 1 NGO/ § 129 Abs. 1 NKomVG bzw. § 33 EigBetrVO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Gemäß § 89 NGO wird für das Haushaltsjahr 2011 der Abdeckung des Fehlbetrages in Höhe von 279.209,64 € als außerordentlichem Aufwand im Haushalt der Hansestadt Lüneburg zugestimmt. Kostenstelle 22020, Kostenträger 111012, Sachkonto 5115000. (VI, 21, 22, 8, 8R)
|