Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist zwischen dem Dorf Hagen und dem Elbeseitenkanal eine Fläche für Windenergieanlagen dargestellt. Diese Fläche liegt überwiegend in der Trasse der geplanten A 39 sowie im Bereich des geplanten Gewebegebiets Bilmer Berg II. Damit ist davon auszugehen, dass diese Fläche in absehbarer Zeit nicht mehr verfügbar sein wird.
Im Rahmen der Vorplanungen für Bilmer Berg II wird das Stadtgebiet im Hinblick auf alternative Standorte für Windkraftanlagen als Ersatz für die zu überplanende Fläche untersucht. Faktoren sind dabei ausreichende Abstände zu Siedlungen und Wohngebäuden, dem Landschaftsschutzgebiet sowie zu Naturschutz- und FFH-Gebieten. Weiterhin zu prüfen sind insbesondere auch die Vereinbarkeit mit dem Artenschutz (Avifauna) und dem Bauordnungsrecht (Abstände zu baulichen Anlagen allgemein).
Zeitlich parallel bereitet der Landkreis Lüneburg im Rahmen der Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) aktuell eine Festlegung von Vorrangstandorten für raumbedeutsame Windenergieanlagen vor. Vorgesehen ist dort eine umfangreiche Prüfung des Kreisgebiets einschließlich der Hansestadt Lüneburg. Ziel ist die Darstellung von konfliktfreien Vorrangstandorten, die andere Standorte für Windenergieanlagen ausschließen.
Es bietet sich daher an, bei der weiteren Suche nach Standorten für große Windenergieanlagen und deren Prüfung weitgehend auf die Erkenntnisse und Ergebnisse des Landkreises zurückzugreifen. Die Hansestadt wird dieses Thema daher in Abstimmung mit dem Landkreis zeitgleich zu dessen RROP-Änderung bearbeiten. Abhängig von den künftigen Darstellungen des Regionalen Raumordnungsprogramms sind dann ggf. Vorrangstandorte im Stadtgebiet auch im Flächennutzungsplan darzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag:
Nach Vorliegen der Ergebnisse der Untersuchung für raumbedeutsame Windenergieanlagen ist die Entscheidung über eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten. Abhängig von den Prüfungsergebnissen des Landkreises ist dann für Anlagen im Stadtgebiet ggf. eine verfeinerte Standortuntersuchung durchzuführen.
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