Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der kommunale Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Hansestadt Lüneburg wurde zum 01.01.2007 gegründet.
Zweck des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung der städtischen Organisationseinheiten, Einrichtungen und Dienstleistungsbereiche mit Räumlichkeiten, Gebäuden und Grundstücken, die Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften einschließlich der Haus- und Mietverwaltung sowie die Verwaltung von Liegenschaften der Stiftungen. Hierzu gehört neben der laufenden baulichen Unterhaltung auch die Sanierung nach energetischen und denkmalschutzrechtlichen Aspekten, die Erweiterung sowie der Neubau von Gebäuden ebenso wie der Erwerb/ Verkauf bzw. die Anmietung/ Vermietung von Liegenschaften. Im Rahmen der Bewirtschaftung ist auf die Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit sowie auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten.
Der Eigenbetrieb ist ein kommunalwirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 108 Abs. 2 Nr. 1 NGO/ § 136 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG), er handelt somit stellvertretend für die Hansestadt Lüneburg. Da der Eigenbetrieb selbst nicht Eigentümer der Liegenschaften ist, handelt er als reines Dienstleistungsunternehmen. Die entstehenden Ausgaben für Anmietung, Energie, Instandhaltung, Wartung, Versicherung, Bau- und Ausstattung, Sanierung sowie die Personalkosten werden durch Zuwendungen der Hansestadt Lüneburg gedeckt. Erwirtschaftete Erträge z.B. aus Mieteinnahmen oder erbrachten Dienstleistungen werden an die Hansestadt Lüneburg abgeführt. Ziel ist eine wirtschaftlich optimierte Verwendung der Finanzmittel bei der Erfüllung des Betriebszwecks.
Der Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft hat für das Geschäftsjahr 2010 den Jahresabschluss einschließlich Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und Anhang nebst Anlagen zum 31.03.2011 aufgestellt. Anschließend wurde der Abschluss in den Monaten Mai und Juni 2011 sachlich und rechnerisch geprüft.
Der Jahresabschluss endet mit einem Fehlbetrag von 279.709,64 EUR (Jahresfehlbetrag 283.635,92 EUR verrechnet mit dem Gewinnvortrag aus 2009 in Höhe von 3.926,28 EUR) bei einer Bilanzsumme von etwa 3,5 Mio. Euro. Die Verwaltung empfiehlt das Ergebnis als Verlustvortrag in die Bilanz zum 31.12.2011 zu übertragen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich einer Belegprüfung erfolgte gemäß § 123 NGO/ § 157 NKomVG durch einen Wirtschaftsprüfer. Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde hierfür die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft (PWC) beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC hat für das Geschäftsjahr 2010 einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt mit dem Hinweis, dass
- der Jahresabschluss und die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen
- die Geschäftsführung ordnungsgemäß erfolgte
- die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität keinen Anlass zur Beanstandung geben,
- der Eigenbetrieb wirtschaftlich geführt wurde.
Den ausführlichen Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC zum Jahresabschluss zum 31.12.2010 wird in Entwurfsform als Anlage beigefügt bzw. umgehend nachgereicht.
Eine Erläuterung des Jahresabschlusses sowie eine Analyse erfolgt in der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ca. 14.000 Euro für die Prüfung durch das Wirtschaftsprüfungsbüro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ./. c) an Folgekosten: ./. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 2003 Produkt / Kostenträger: 111302 Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen: ./. Anlagen:
Ergebnisrechnung 2010 Finanzrechnung 2010 Bilanz 2010 Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Hansestadt Lüneburg wird empfohlen, dem Eigenbetrieb aufzugeben, das negative Jahresergebnis 2010 in Höhe von 279.709,64 EUR als Verlustvortrag in das Jahr 2011 zu übertragen.
Ferner wird dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zu beschließen sowie der Werksleitung des Eigenbetriebs und dem Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg gemäß § 101 Absatz 1 NGO/ § 129 Abs. 1 NKomVG bzw. § 33 EigBetrVO die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.
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