1.Für
einen Bereich der Flächen der ehemaligen Keulabehälterbautechnik wird die Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 2 i.V.m. § 12 BauGB eingeleitet.
DerBebauungsplan mit der Nr. 143
bekommt die Bezeichnung „Ehemalige Keulahütte II“ mit örtlicher
Bauvorschrift. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem
Beschluss gehörigen Plan.
2.Die
Teile des Bebauungsplans Nr. 126 „Ehemalige Keulahütte“, die vom
Bebauungsplan Nr. 143 überplant werden, sollen aufgehoben werden
(Teilaufhebung).
3.Ziel
der Planung ist es insbesondere als Art der Nutzung ein Sondergebiet für den
großflächigen Einzelhandel festzusetzen, um das Gebiet einer Neubebauung zu zuführen.
4.Im
Geltungsbereich des B-Planes soll gem. § 12 BauGB ein Vorhaben- und Erschließungsplan
aufgestellt werden.
5.Das
Planverfahren soll gemäß § 13a BauGB in der beschleunigten Form durchgeführt
werden. Ein Umweltbericht ist zu fertigen. Der Flächennutzungsplan ist im Wege
der Berichtigung anzupassen.
6.Im
Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.
19.07.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst mehrheitlich einen der
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss bei 1 Enthaltung
(Beigeordneter Löb).