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Vorlage - VO/3742/10  

 
 
Betreff: Beschluss über die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg "Am weißen Berge"
Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Maier
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
19.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
19.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ziel der angestrebten Änderung des Flächennutzungsplans ist es, einen planungsrechtlichen Rahmen für einen Bauwagenplatz in der Hansestadt Lüneburg zu schaffen.

Der Bauwagenplatz besteht bisher auf einem durch das Land Niedersachsen verpachteten Areal am Meisterweg, das im Zuge der Erschließungsarbeiten für das Hanseviertel spätestens im Herbst geräumt werden muss. Entsprechende Bescheide sind seitens der Bauaufsicht bereits ergangen.

Um eine geeignete Ersatzfläche für die Nutzer des Bauwagenplatzes zu finden, wurden im Stadtgebiet über dreißig Standorte im Innenbereich, Außenbereich und innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen geprüft. Als Kriterien wurden städtisches Eigentum, die Möglichkeit einer gesicherten und kostengünstigen Erschließung, geringes Konfliktpotential mit benachbarten Nutzungen, ausreichende Größe und Eignung des Platzes selbst sowie ökologische Verträglichkeit herangezogen.

Dabei wurde unter anderem eine Fläche von elf Hektar zwischen dem MTV-Sportplatz, der Straße „Am Wildgehege“ und dem Angelteich am weißen Berge in der Gemarkung Ochtmissen betrachtet, die Anschlusspunkte an Kanalisation und Straßennetz aufweist, jedoch nicht direkt an Wohngebiete angrenzt und bisher als landwirtschaftliche Fläche durch das Flächenmanagement der Hansestadt Lüneburg verpachtet wird. Da für dieses Gebiet zudem keine anderweitigen planerischen Absichten der Hansestadt Lüneburg mittelfristig bestehen, wurde es ausgewählt, um innerhalb des Gebiets mögliche Standorte für den Bauwagenplatz zu bestimmen.

Seitens der Verwaltung wurden innerhalb des Gebiets zwei Standorte konkret untersucht. Der erste Standort befindet sich südlich des Angelteichs auf dem weißen Berg und kann sowohl über die Straße „Am Wildgehege“ als auch über die Kreisstraße nach Vögelsen (K 21) erschlossen. Der zweite Standort befindet sich direkt nördlich des Sportgeländes und wird über die K 21 erschlossen. Nach der vorläufigen Prüfung der Machbarkeit der Anlage eines Bauwagenplatzes auf einer der beiden Flächen wird Standort 1 von Seiten der Verwaltung bevorzugt.

Um einen Bauwagenplatz, der sich durch dauerhaftes Wohnen qualifiziert, hier genehmigen zu können, muss

·         Erstens die infrastrukturelle Erschließung des Gebiets gesichert sein und

·         Zweitens eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes durchgeführt werden, damit das Bauvorhaben den öffentlichen Belangen nicht widerspricht.

Momentan ist für den Bereich eine Darstellung als öffentliche Grünfläche und Erweiterungsbereich für die Sportflächen am Kreideberg sowie als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans wird eine endgültige Entscheidung über den Standort des Bauwagenplatzes getroffen und nur eine Änderung für diese betreffende Fläche durchgeführt. Die sachgerechte Darstellung und die ökologische Verträglichkeit der geplanten Nutzung werden im Änderungsverfahren und dem parallel zu erstellenden Umweltbericht geprüft. Möglich ist beispielsweise danach eine Darstellung als Sondergebiet für Alternatives Wohnen, in dem ein Bauwagenplatz genehmigungsfähig ist.

Für diese Fläche soll ein Pachtverhältnis zwischen dem Verein Leben(s)Wagen e.V. und der Hansestadt Lüneburg geschlossen werden.

Nähere Informationen werden seitens der Verwaltung in der Ausschusssitzung vorgetragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            50,-€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.          1.370,- €

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja           x

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen: 0,10€ Pachtzins pro m²

Anlagen:

Anlagen:

Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 F_Plan Änd--Planung--68_Änderung Geltungsbereich Beschlussvorlage 3742 (259 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt beide Standorte näher zu untersuchen und einen Standort festzulegen. Eine Präzisierung erfolgt im nächsten Verfahrensschritt.
  2. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 5 BauGB wird das Verfahren zur 68. Änderung des Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Am weißen Berge“ eingeleitet. Der Geltungsbereich der 68. Änderung ergibt sich aus der zu diesem Beschluss gehörigen zeichnerischen Darstellung.
  3. Im Rahmen des Verfahrens zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Am weißen Berge“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.