Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Ziel der
angestrebten Änderung des Flächennutzungsplans ist es, einen
planungsrechtlichen Rahmen für einen Bauwagenplatz in der Hansestadt Lüneburg
zu schaffen. Der
Bauwagenplatz besteht bisher auf einem durch das Land Niedersachsen
verpachteten Areal am Meisterweg, das im Zuge der Erschließungsarbeiten für das
Hanseviertel spätestens im Herbst geräumt werden muss. Entsprechende Bescheide
sind seitens der Bauaufsicht bereits ergangen. Um eine
geeignete Ersatzfläche für die Nutzer des Bauwagenplatzes zu finden, wurden im
Stadtgebiet über dreißig Standorte im Innenbereich, Außenbereich und innerhalb
des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen geprüft. Als Kriterien wurden
städtisches Eigentum, die Möglichkeit einer gesicherten und kostengünstigen
Erschließung, geringes Konfliktpotential mit benachbarten Nutzungen,
ausreichende Größe und Eignung des Platzes selbst sowie ökologische
Verträglichkeit herangezogen. Dabei
wurde unter anderem eine Fläche von elf Hektar zwischen dem MTV-Sportplatz, der
Straße „Am Wildgehege“ und dem Angelteich am weißen Berge in der
Gemarkung Ochtmissen betrachtet, die Anschlusspunkte an Kanalisation und
Straßennetz aufweist, jedoch nicht direkt an Wohngebiete angrenzt und bisher
als landwirtschaftliche Fläche durch das Flächenmanagement der Hansestadt
Lüneburg verpachtet wird. Da für dieses Gebiet zudem keine anderweitigen
planerischen Absichten der Hansestadt Lüneburg mittelfristig bestehen, wurde es
ausgewählt, um innerhalb des Gebiets mögliche Standorte für den Bauwagenplatz
zu bestimmen. Seitens
der Verwaltung wurden innerhalb des Gebiets zwei Standorte konkret untersucht.
Der erste Standort befindet sich südlich des Angelteichs auf dem weißen Berg
und kann sowohl über die Straße „Am Wildgehege“ als auch über die
Kreisstraße nach Vögelsen (K 21) erschlossen. Der zweite Standort befindet
sich direkt nördlich des Sportgeländes und wird über die K 21 erschlossen. Nach
der vorläufigen Prüfung der Machbarkeit der Anlage eines Bauwagenplatzes auf
einer der beiden Flächen wird Standort 1 von Seiten der Verwaltung bevorzugt. Um einen
Bauwagenplatz, der sich durch dauerhaftes Wohnen qualifiziert, hier genehmigen
zu können, muss ·
Erstens
die infrastrukturelle Erschließung des Gebiets gesichert sein und ·
Zweitens
eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes durchgeführt werden, damit
das Bauvorhaben den öffentlichen Belangen nicht widerspricht. Momentan
ist für den Bereich eine Darstellung als öffentliche Grünfläche und Erweiterungsbereich
für die Sportflächen am Kreideberg sowie als Fläche für die Landwirtschaft im
Flächennutzungsplan eingetragen. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des
Flächennutzungsplans wird eine endgültige Entscheidung über den Standort des
Bauwagenplatzes getroffen und nur eine Änderung für diese betreffende Fläche
durchgeführt. Die sachgerechte Darstellung und die ökologische Verträglichkeit
der geplanten Nutzung werden im Änderungsverfahren und dem parallel zu
erstellenden Umweltbericht geprüft. Möglich ist beispielsweise danach eine
Darstellung als Sondergebiet für Alternatives Wohnen, in dem ein Bauwagenplatz
genehmigungsfähig ist. Für diese
Fläche soll ein Pachtverhältnis zwischen dem Verein Leben(s)Wagen e.V. und der
Hansestadt Lüneburg geschlossen werden. Nähere
Informationen werden seitens der Verwaltung in der Ausschusssitzung
vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.370,- € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: 0,10€ Pachtzins pro
m² Anlagen: Zeichnerische
Darstellung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |