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Auszug - Bebauungsplan Nr. 142 "Westlich Schwalbenberg" Aufstellungsbeschluss Beschluss über Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.07.2010    
Zeit: 15:00 - 17:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
VO/3564/10 Bebauungsplan Nr. 142 "Westlich Schwalbenberg" Aufstellungsbeschluss
Beschluss über Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, TobiasAktenzeichen:61 26 10 - 142
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 61 - Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Ahlemann, Yvonne  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass seitens des Ausschusses darum gebeten wurde zu prüfen, ob es für sinnvoll erachtet wird, den Geltungsbereich weiträumiger zu fassen. Die Prüfung wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Über das Ergebnis der Prüfung wird Herr Neumann – Bereich 61 – vortragen.

 

Herr Neumann – Bereich 61 – geht ein auf den Prüfauftrag des Ausschusses, inwieweit es sinnvoll erscheint, den Geltungsbereich aus städtebaulichen Gründen in nördlicher bzw. südlicher Richtung auszuweiten. Die Frage hierbei war, ob es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich erscheint, an dieser Stelle eine städtebauliche Neuordnung vorzunehmen.

Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes wird die derzeitige Situation aus städtebaulicher Sicht dargestellt. Für den vorgesehenen Geltungsbereich besteht Änderungsbedarf insofern, als dass durch die Änderungen eine Erhöhung der baulichen Ausnutzung des Areals ermöglicht wird. Für die umliegenden übrigen Flächen wird als Ergebnis der durchgeführten Prüfung festgestellt, dass ein Änderungsbedarf für diese Bereiche derzeit nicht besteht. Für den südlichen Bereich ist durch den bestehenden Bebauungsplan die städtebauliche Ordnung mit der zulässigen Ausnutzbarkeit hinreichend geregelt. Änderungsbedarf ist insofern derzeit nicht zu erkennen, da alle Flächen bebaut und auch entsprechend genutzt werden. Veränderungen zeichnen sich dort nicht ab. Im nördlichen Bereich könnten sich durchaus Veränderungen baulicher Art abzeichnen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bauliche Veränderungen gemäß § 34 BauGB zu beurteilen sein werden. Festsetzungen innerhalb eines B-Planes würden nur das festschreiben, was derzeit ohnehin bereits zulässig ist. Hierfür einen B-Plan aufzustellen oder den Geltungsbereich des angrenzenden B-Plans zu erweitern macht insofern keinen Sinn und würde nur einen größeren Planungsaufwand und Kosten verursachen. Auch hier besteht insofern keine Änderungsbedarf, zumal vor Ort auch keine baulichen Missstände festgestellt wurden.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nunmehr das Verfahren in der vorgesehenen Weise einzuleiten.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.