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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass seitens des Ausschusses darum gebeten wurde zu prüfen, ob
es für sinnvoll erachtet wird, den Geltungsbereich weiträumiger zu fassen. Die
Prüfung wurde zwischenzeitlich vorgenommen. Über das Ergebnis der Prüfung wird
Herr Neumann – Bereich 61 – vortragen. Herr Neumann – Bereich 61 – geht ein auf den Prüfauftrag des
Ausschusses, inwieweit es sinnvoll erscheint, den Geltungsbereich aus
städtebaulichen Gründen in nördlicher bzw. südlicher Richtung auszuweiten. Die
Frage hierbei war, ob es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich erscheint,
an dieser Stelle eine städtebauliche Neuordnung vorzunehmen. Anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachverhaltes
wird die derzeitige Situation aus städtebaulicher Sicht dargestellt. Für den
vorgesehenen Geltungsbereich besteht Änderungsbedarf insofern, als dass durch
die Änderungen eine Erhöhung der baulichen Ausnutzung des Areals ermöglicht
wird. Für die umliegenden übrigen Flächen wird als Ergebnis der durchgeführten
Prüfung festgestellt, dass ein Änderungsbedarf für diese Bereiche derzeit nicht
besteht. Für den südlichen Bereich ist durch den bestehenden Bebauungsplan die
städtebauliche Ordnung mit der zulässigen Ausnutzbarkeit hinreichend geregelt.
Änderungsbedarf ist insofern derzeit nicht zu erkennen, da alle Flächen bebaut
und auch entsprechend genutzt werden. Veränderungen zeichnen sich dort nicht
ab. Im nördlichen Bereich könnten sich durchaus Veränderungen baulicher Art
abzeichnen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bauliche Veränderungen
gemäß § 34 BauGB zu beurteilen sein werden. Festsetzungen innerhalb eines
B-Planes würden nur das festschreiben, was derzeit ohnehin bereits zulässig
ist. Hierfür einen B-Plan aufzustellen oder den Geltungsbereich des
angrenzenden B-Plans zu erweitern macht insofern keinen Sinn und würde nur einen
größeren Planungsaufwand und Kosten verursachen. Auch hier besteht insofern
keine Änderungsbedarf, zumal vor Ort auch keine baulichen Missstände festgestellt
wurden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, nunmehr das
Verfahren in der vorgesehenen Weise einzuleiten. Wortmeldungen
liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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