Dem
Auslegungsentwurf der örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung der
Altstadt Lüneburg wird zugestimmt.
Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 97 Abs. 1
S. 2 NBauO und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 97 Abs. 1 S.2 NBauO
soll durchgeführt werden.
16.08.2010 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.