Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat am 24.04.2008
beschlossen, dass die örtlichen Bauvorschriften über Gestaltung und
Außenwerbung neu gefasst werden sollen. Anlass für die Änderung/ Ergänzung der ursprünglichen
Satzungen ist, dass beide Satzungen bereits 1978 beschlossen wurden und somit
technische Neuerungen nicht erfasst sind. Bestehende Bestimmungen wurden übersichtlicher und klarer
nach Gebäudeteilen formuliert. Die bisherige Unterscheidung nach allgemeinem
und besonderem Geltungsbereich ist entfallen. Ferner wurden die Abschnitte mit
Begründungen versehen, um beim Bürger ein höheres Maß an Transparenz zu
schaffen und damit auch eine höhere Akzeptanz für die Vorgaben der Denkmalpflege/
Stadtbildpflege zu erreichen. Im Weiteren wurde der Geltungsbereich im Süd-Osten
geringfügig verändert und die Parzelle für den Museumsneubau herausgenommen. Der erste Entwurf der örtlichen Bauvorschrift der Hansestadt
Lüneburg über die Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen zum Schutz der
Altstadt Lüneburgs mit dem Geltungsbereich und ergänzenden Illustrationen wurde
im ABS am 15.02.2010 vorgestellt. In einer frühzeitigen Beteiligung wurde der 1. Entwurf den
Trägern öffentlicher Belange sowie interessierten Bürgern im Rahmen einer
Auslegung vom 05.03. bis 19.03.2010 zugänglich gemacht. Insgesamt sind 21 Anregungen von Trägern öffentlicher
Belange und 2 Anregungen von privater Seite aus eingegangen. Vielfach ist den
eingegangenen Anregungen die grundsätzliche Anerkennung für das
Satzungsvorhaben zu entnehmen. Aufgrund der eingegangenen Anregungen wurden einige
Änderungen und Ergänzungen, die daraus hergeleitet wurden, in den
überarbeiteten Satzungsentwurf eingearbeitet. Zu den eingearbeiteten Ergänzungen und Änderungen wird
seitens der Verwaltung erläuternd vorgetragen. Nach Auswertung aller eingegangenen Anregungen und
Stellungnahmen liegt auf dieser Grundlage nunmehr ein überarbeiteter Entwurf
vor. Als nächster Verfahrensschritt kann über den
Auslegungsentwurf sowie über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit
Gelegenheit geboten, erneut Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß §
4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert. Der Beschlussvorlage ist als Anlage der neugefasste
Satzungsentwurf nebst einer verkleinert dargestellten Karte des
Geltungsbereiches beigefügt. Wegen des Umfanges (über 150 Seiten) wird von einer
vollständigen Beifügung der eingegangenen Stellungnahmen abgesehen. Die
Unterlagen können während der Sprechzeiten (8.00 – 12.00 Uhr nach tel.
Terminabsprache, Tel: 309-412 auch zu anderen Zeiten) bei der Stabsstelle
Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35, I. Stock, Zimmer 20, Herr Kohlhase)
eingesehen werden. Die Stellungnahmen werden während der Sitzung ergänzend auch
im Sitzungsraum ausgelegt. Weitergehende Ausführungen zu inhaltlichen Änderungen nach Auswertung
aller Eingaben werden mündlich vorgetragen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zeichnerische
Darstellung Textliche
Festsetzung
Beschlussvorschlag:
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