Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt die Erhaltungssatzung nebst Begründung und
zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches als Anlagen gemäß § 172 Abs. 1
Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“.
Die
Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
14.05.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
28.06.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die Erhaltungssatzung nebst
Begründung und zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches als Anlagen
gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 für das Wohngebiet „Rotes Feld“. Die
Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.