Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsherr
VÖLKER):
Herr
Stadtkämmerer Rolf Sauer wird gemäß § 11 Nds.SUrlVO für die Tätigkeit bei der
Gesundheits-Holding GmbH mit Aufnahme des Geschäftsbetriebes, bis zum Ablauf
seiner Amtszeit als Stadtkämmerer am 25.08.2010, unter Wegfall seiner Bezüge
beurlaubt. Bis zum Ablauf eines Jahres hat Herr Sauer die Möglichkeit, seine
Beurlaubung zu beenden und seine Tätigkeit als Stadtkämmerer wieder
aufzunehmen. Die Beurlaubung wird als öffentlichen Belangen dienend anerkannt.