Bürgerinformationssystem
Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig: Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur
Umsetzung der unter den Ziffern 1.) – 7.) in der Vorlage genannten Maßnahmen
einzuleiten. Die Þ
Satzung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 1), Þ
Dienstanweisung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 3), Þ
Berufung
des Werkleiters wie vorgeschlagen (Ziffer 6) sowie der Þ Haushaltssatzung und der Haushalt des Eigenbetriebes
nebst Anlagen werden
beschlossen. (FB 8) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||