Die Ausführungen der Verwaltung
werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Schritte zur Umsetzung der unter den Ziffern 1.) – 7.)
Maßnahmen einzuleiten. Die
ÞSatzung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 1),
ÞDienstanweisung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 3),
ÞBerufung
des Werksleiters wie vorgeschlagen (Ziffer 6) sowie der
ÞHaushaltssatzung
und der Haushalt des Eigenbetriebesdes
Eigenbetriebes nebst Anlagen
werden beschlossen.
26.02.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - (offen)
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
08.03.2007 - Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
Ö 4 - (offen)
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen empfiehlt einstimmig:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur
Umsetzung der unter den Ziffern 1.) – 7.) Maßnahmen einzuleiten. Die
ÞSatzung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 1),
ÞDienstanweisung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 3),
ÞBerufung
des Werksleiters wie vorgeschlagen (Ziffer 6) sowie der
ÞHaushaltssatzung
und der Haushalt des Eigenbetriebesdes Eigenbetriebes nebst Anlagen
werden beschlossen.
22.03.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur
Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur
Umsetzung der unter den Ziffern 1.) – 7.) in der Vorlage genannten Maßnahmen
einzuleiten. Die
ÞSatzung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 1),
ÞDienstanweisung
für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft der Stadt Lüneburg (Ziffer 3),
ÞBerufung
des Werkleiters wie vorgeschlagen (Ziffer 6) sowie der
ÞHaushaltssatzung und der Haushalt des Eigenbetriebes
nebst Anlagen