1.Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) den Bebauungsplan Nr. 128 "Seniorenpark Alte Stadtgärtnerei"
aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Ziel der Planungen ist insbesondere die Festsetzung von allgemeinem Wohngebiet
(WA) und Mischgebiet (MI).
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128
"Seniorenpark Alte Stadtgärtnerei" ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
20.11.2006 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.