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Sachverhalt: Die Stadt Lüneburg hat das ehemalige Betriebsgrundstück der Stadtgärtnerei veräußert, mit der Absicht, auf der Liegenschaft den Bau eines Seniorenzentrums zu ermöglichen. Geplant ist der Neubau eines Altenpflegeheimes mit 144 Pflegebetten und 12 betreuten Wohnungen sowie der Neubau von fünf Wohnhäusern mit insgesamt 98 betreuten Wohnungen. Vorgesehen sind jeweils drei oberirdische Vollgeschosse sowie ein zusätzliches Staffelgeschoss. Im östlichen Teil des Flurstücks, der nicht für das Seniorenzentrum benötigt wird, soll eine Mischgebietsnutzung entstehen. Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert. Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von etwa
2,6 ha und wird im Norden von der Konrad-Adenauer-Straße, im Osten und Süden
vom Waldfriedhof sowie im Westen von dem Verbindungsweg zwischen Göxer Weg und
Konrad-Adenauer-Straße begrenzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich
gegenwärtig als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Um die beabsichtigte
Nutzung umsetzen zu können, sind daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen
zu schaffen. Im Rahmen des Änderungsverfahrens soll für das Seniorenzentrum als
allgemeine Art der baulichen Nutzung "Wohnbaufläche (W)" und östlich
davon "Gemischte Baufläche (M)" dargestellt werden. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der
Planungen erfolgen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den
vorgenannten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 vorgesehen. Als erster Verfahrensschritt zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich “Seniorenpark Alte
Stadtgärtnerei" ist zunächst der Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs.
1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und
Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert. Die zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und
eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs.
8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in
der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Seniorenpark Alte
Stadtgärtnerei" in einem 53. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der
Planungen ist insbesondere die Darstellung von Wohnbaufläche und gemischter
Baufläche. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich
"Seniorenpark Alte Stadtgärtnerei" ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planvorentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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