Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Im Haushalt der Hansestadt Lüneburg standen im Jahr 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € für sonstige Zuschüsse an soziale Verbände und Vereine zur Verfügung. Mit diesen freiwilligen Mitteln sollen gemeinnützige soziale Einrichtungen und Vereine aus dem Bereich der Hansestadt Lüneburg, die nicht unter spezielle Budgetierungsverträge fallen, gefördert werden. Grundsätzlich entscheidet der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt gemäß der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg über die Verteilung dieser Mittel. In der Ratssitzung am 31.03.2020 wurde aufgrund der Pandemie-Lage die Hauptsatzung geändert, so dass bis Ende des Jahres der Verwaltungsausschuss für die Beschlussfassung hinsichtlich der Verteilung der Mittel zuständig ist. Es liegen der Hansestadt Lüneburg für diesen Zuwendungstopf drei Anträge vor. Der Verein BLIST e.V. beantragt einen Zuschuss in Höhe von 900 €, der Verein checkpoint queer e.V. in Kooperation mit Schlau e.V. in Höhe von 43.426,53 € und Donum vitae e.V. in Höhe von 3.500 €. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus die Anträge in voller Höhe zu befriedigen. Es wird daher folgende Verteilung vorgeschlagen: - Checkpoint queer e.V. 2.400 € - BLIST e.V. 600 € - Donum vitae e.V. 2.000 €. Das Antragsvolumen des Vereins Checkpoint queer übersteigt die Mittel für die sonstigen Zuschüsse bei weitem. In diesem Jahr sollen hinsichtlich der Zuwendungshöhen Gespräche mit dem Verein geführt werden. Zudem ist geplant eine Richtlinie für Zuschüsse für soziale Verbände und Vereine zu erarbeiten.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 4339503/31500103 Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss stimmt den Verteilungsvorschlägen der Verwaltung zu.
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