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Vorlage - VO/09916/22  

 
 
Betreff: Haushaltsplanentwurf 2022, Dezernat III, Mobilität
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Pusch
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  03 - Steuerung und Service
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Entscheidung
14.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die das Themenfeld Mobililtät betreffenden Haushaltsansätze finden sich in den Budgets der Bereiche 35/Mobilität sowie 32/Ordnung. Bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen ist zusätzlich der Bereich 72/Straßen- und Ingenieurbau beteiligt.

 

Eine ausführliche Vorstellung der Mittelanmeldungen erfolgt in der Sitzung daher nach folgender Gliederung:

 

Bereich 35/Mobilität – Budgets 35000 ERGR (Ergebnishaushalt) und 35000 INV-ZUG (investiv)

 

 

Ergebnishaushalt

Investive Maßnahme

Radverkehr:

- Planung von Neubau- und    Sanierungsmaßnahmen an Radwegen

- Bilanz der Radverkehrsförderung

- Radabstellanlagen



 

X
X

                 
             
              X

              X

StadtRAD und Mobilitätsstationen

                X

 

Mobilitätszentrale

                X

 

Entwicklung Bahnhofsumfeld

                X

 

Ganzheitliche Verkehrskonzepte:

- NUMP

- Innenstadt-Logistik


                X

                X

 

Förderung des Stadtbusverkehrs und

Bushaltestellen

                X


              X

Lichtsignalanlagen / Busbeschleunigung

 

              X

Öffentlichkeitsarbeit

                X

 

 

 

Bereich 32/Ordnung – Budget 32100 ERGR

 

-          Parkscheinautomaten: Erträge und Aufwendungen

-          Verkehrsaußendienst und Verwarngelder: Erträge und Aufwendungen

-          Ausblick Parkraumbewirtschaftung

 

Bereich 72/Straßen- und Ingenieurbau – Budget 72000 INV-ZUG

 

-          Straßen- und Radwegebaumaßnahmen

 

 

Hinweis: Bitte bringen Sie zur Sitzung Ihre Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2022 mit..

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

Bauliche Maßnahmen haben immer negative Auswirkungen auf die Umwelt, mit den geplanten Maßnahmen verbessert die Stadt jedoch die Radverkehrsinfrastruktur und fördert so aktive und klimafreundliche Mobilität

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Radverkehrsinfrastruktur in Lüneburg und zwischen den Gemeinden wird erhöht, dadurch wird es deutlich attraktiver, mit dem Fahrrad zwischen den beteiligten Gemeinden unterwegs zu sein.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die mit den geplanten Maßnahmen geförderte aktive Mobilität ist gesund für den Körper und die Psyche.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Das Fahrrad und der ÖPNV sind sehr günstige Verkehrsmittel, die geplante Verbesserung deren Infrastruktur schafft so auch einen Ausgleich für Menschen, die sich kein anderes Verkehrsmittel leisten können.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 78 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Jahr 2022 sowie die Finanzplanung in dem mit der Vorlage vorgestellten Umfang wird empfohlen.