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Vorlage - VO/09913/22  

 
 
Betreff: Radwegeplanung von Lüneburg nach Reppenstedt
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Pusch, Lennart
Federführend:Bereich 35 - Mobilität Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Pusch, Lennart  Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
   Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität Kenntnisnahme
14.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 23.03. und 24.06.2021 (vgl. Vorlagen Nr. VO/9470/21 und VO/9569/21) hat die Hansestadt Lüneburg im Sommer 2021 mit der Gemeinde Reppenstedt bzw. mit den Gemeinden Reppenstedt und Vögelsen zwei Verwaltungsvereinbarungen geschlossen. Gemeinsam mit den beiden Gemeinden plant die Hansestadt Lüneburg unter der Federführung der Gemeinde Reppenstedt zwei Wegeverbindungen für den Rad- und Fußverkehr ins direkte Umland auszubauen. Im Bereich Brockwinkler Weg sind die vorhandenen Radwegeverbindungen grundsätzlich nicht zufriedenstellend und bisher nur teilweise bereits im Bestand. Ein Großteil dieser Anlage wird neu geschaffen. Im Bereich Schnellenberger Weg hingegen wird der bestehende Verbindungsweg von Reppenstedt zum Schulzentrum Oedeme verbreitert und die Abzweigung ab Schnellenberger Allee entlang Auf der Höhe bis zum Ortseingang Lüneburg neu geschaffen.

 

Brockwinkler Weg

Dieses Bauprojekt verbessert die Verbindung zwischen den Gemeinden Reppenstedt und Vögelsen nach Lüneburg über den Brockwinkler Weg. Von Lüneburg aus beginnen die geplanten Maßnahmen ab etwa der Niklas-Luhmann-Straße stadtauswärts mit einem an der südlichen Seite gelegenen begleitenden Weg in einer Breite von 2,5 Metern, welcher vom Fuß- und Radverkehr genutzt werden kann. Der Verbindungsweg zum Gut Wienebüttel wird ebenfalls straßenbegleitend in derselben Breite auf der Ostseite der Straße ausgebaut. Hinter dem Gut Brockwinkel wird der Weg in Richtung Reppenstedt und Vögelsen weitergeführt. Die Wege werden jeweils in Asphalt ausgeführt. Die Gemeinde Reppenstedt führt neben der Projektverantwortung auch die aktuellen Gespräche mit den Anliegern über die Veräußerung der für die Verbreiterung und den Neubau der Wege notwendigen Grundstücke.

 

Im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 sind für dieses Projekt 225.000 € vorgesehen. Über das Förderprogramm „Stadt und Land“ des Landes Niedersachsen konnten Fördermittel in Höhe von 2.272.000 € (90% Förderung) eingeworben werden. Beim Landkreis Lüneburg wurde eine Förderung von 35% der verbleibenden Kosten beantragt. Gemäß Verwaltungsvereinbarung werden die nicht geförderten Kosten auf die Hansestadt Lüneburg (42,5%) und die Gemeinden Reppenstedt (42,5%) und Vögelsen (15%) aufgeteilt. Die Fertigstellung im Sinne der Fördermittelgeber ist bis zum 31.12.2023, für die Verbindung zwischen dem Brockwinkler Weg und dem Gut Wienebüttel schon für 2022, vorgesehen.

 

Schnellenberger Weg

Dieses Bauprojekt startet ebenfalls mit einem Weg der gleichen Klassifizierung in Asphalt mit der Breite von 2,5 Metern. Er wird von Reppenstedt aus an der Westseite des Schnellenberger Wegs geführt, dann südlich entlang Auf der Höhe bis zur Kreuzung Auf der Höhe / Schnellenberger Allee. An diesem Punkt gibt es zwei Abzweigungen, die Hauptroute führt in Richtung Süden über Schaperdrift bis zum Schulzentrum Oedeme. Zudem gibt es die Möglichkeit mit Hilfe einer Querungshilfe zur Schnellenberger Allee zu gelangen und an der Nordseite zum Ortseingang Auf der Höhe weiter zu fahren oder gehen. Da es sich bei diesem Weg auch um einen wichtigen Schulweg handelt, ist auf der gesamten Länge der Hauptroute eine Beleuchtung vorgesehen. Auch hier führt die Gemeinde Reppenstedt neben der Projektverantwortung auch die Gespräche mit den Anliegern über die Veräußerung der für die Verbreiterung und den Neubau der Wege notwendigen Grundstücke. Diese gestalten sich aber schwierig.

 

Im Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 sind für dieses Projekt 220.000 € vorgesehen. Über das Förderprogramm „Stadt und Land“ des Landes Niedersachsen konnten Fördermittel in Höhe von 1.092.000 € (90% Förderung) eingeworben werden. Beim Landkreis Lüneburg wurde eine die Förderung von 35% der verbleibenden Kosten beantragt. Gemäß Verwaltungsvereinbarung werden die nicht geförderten Kosten auf die Hansestadt Lüneburg und die Gemeinde Reppenstedt entsprechend der Länge der Radwege auf jeweiligem Gemeindegebiet aufgeteilt. Die Fertigstellung im Sinne der Fördermittelgeber ist bis zum 31.12.2023 vorgesehen.

 

Eine Darstellung der Planungen, die im Arbeitskreis Verkehr in seiner Sitzung am 02.02.2022 bereits erörtert wurde, erfolgt in der Sitzung.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+ / -

Bauliche Maßnahme haben immer negative Auswirkungen auf die Umwelt, mit dieser Maßnahme verbessert die Stadt jedoch die Radverkehrsinfrastruktur und fördert so aktive und klimafreundliche Mobilität

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Die Radverkehrsinfrastruktur zwischen den Gemeinden wird erhöht, dadurch wird es deutlich attraktiver, mit dem Fahrrad zwischen den beteiligten Gemeinden unterwegs zu sein.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die mit dieser Maßnahme geförderte aktive Mobilität ist gesund für den Körper und die Psyche.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Das Fahrrad ist ein sehr günstiges Verkehrsmittel, die Verbesserung seiner Infrastruktur schafft so auch einen Ausgleich für Menschen, die sich kein anderes Verkehrsmittel leisten können.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Die Radverkehrsinfrastruktur wird verbessert, ohne dass es zu Lasten anderen Verkehrsträgern geht.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/9470/21 & VO/9569/21 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 58 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 445.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein X

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen: