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Vorlage - VO/09911/22  

 
 
Betreff: Benennung einer externen Fachkraft für den Aufsichtsrat der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schütte
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Schütte, Katrin  Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuK) besteht aus 9 Mitgliedern, darunter eine externe Fachkraft, die von der Gesellschaftsversammlung bestimmt wird.

 

Für den Aufsichtsrat der gBuK hat sich Frau Prof. Dr. Sabine Remdisch von der Leuphana Universität bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

 

Der Kreistag hat ihre Entsendung in seiner Sitzung am 21.12.2021 beschlossen.

 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 16,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet folgende externe Fachkraft in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:

 

Frau Prof. Dr. Sabine Remdisch