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Sachverhalt: Im Städt. Klinikum Lüneburg werden zurzeit lt. Entgelttarif
des Klinikums folgende Entgelte für die Wahlleistungen „Unterkunft“, d.h., für
die Unterbringung in einem 1-Bett- bzw. 2-Bett-Zimmer erhoben: Unterbringung
in einem 1-Bett-Zimmer: Pädiatrie 82,00 Euro alle
anderen Kliniken 92,00 Euro Unterbringung
in einem 2-Bett-Zimmer: Pädiatrie 47,00 Euro alle
anderen Kliniken 61,00 Euro Gem. § 17 Abs. 1 Krankenhaus-Entgeltgesetz (KHEntgG) haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der privaten Krankenversicherung eine Empfehlung zur Bemessung für die Wahlleistung „Unterkunft“ im Krankenhaus erarbeitet. Nach dieser Empfehlung müssen die Entgelte für die Wahlleistung „Unterkunft“ neu festgelegt werden. Das zukünftige Entgelt für die Wahlleistung „Unterkunft“ setzt sich demnach aus einem Basispreis und einem Zuschlag für Komfortelemente zusammen. Der Basispreis wird für das „Alleinliegen“ im Einzelzimmer bzw. das „Zu-Zweit-Liegen“ im Zweibettzimmer festgelegt und auf der Grundlage des zuletzt ermittelten Pflegesatzes errechnet. Treten weitere Komfortelemente in den Bereichen Sanitärzone, Größe und Lage, Verpflegung, Service oder sonstiger Ausstattungen hinzu, können diese Elemente zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Aufgrund der vom Verband der privaten Krankenversicherung
nach den im Städt. Klinikum Lüneburg zur Verfügung gestellten Komfortelemente
vorgenommenen Bewertung sind folgende Entgelthöhen in den einzelnen Kliniken
für die Wahlleistung „Unterkunft“ vereinbart worden: Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer:
Unterbringung
in einem 2-Bett-Zimmer:
Diese
Einstufung führt sowohl zu niedrigeren als auch zu höheren Zuschlagssätzen.
Aufgrund der jetzt zum 01.01.2004 vollzogenen Umstellung der
Krankenhausfinanzierung auf ein völlig neues Abrechnungssystem
(DRG-Fallpauschalensystem) sind die mit dem Verband der privaten
Krankenversicherung vereinbarten Entgelte im Wirtschaftsjahr 2005 erneut
anzupassen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die Entgelte für die Wahlleistungen „Unterkunft“ im Städt.
Klinikum Lüneburg werden wie folgt ab 01.06.2004 festgesetzt: Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer Pädiatrie 90,82 Euro Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer in allen anderen Kliniken 98,07
Euro Unterbringuing in einem 2-Bett-Zimmer Pädiatrie 46,72 Euro Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer in allen anderen
Kliniken 50,87 Euro |
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