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Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Wirtschaftsplan 2022 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 16.12.2021 den von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 beraten und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Der Jahresüberschuss 2022 ist mit 167.000 € geplant bei Gesamterlösen von 84.688.000 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2022 der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH inklusive eines Kassenkredites von bis zu 1.000.000 € und der Übertragung des Darlehnsbetrages in Höhe von 5.000.000 € nach 2023 zuzustimmen.
Anlagen:
Anlage 1: Wirtschaftsplan 2022 (geänderter Wirtschaftsplan)
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