Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg wurde erstmals am 17.12.1964 beschlossen. Letztmalig wurde sie durch den Beschluss des Rates am 06.10.2011 angepasst. Die Jugendamtsatzung regelt im Wesentlichen den Umfang der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsverwaltung, die gemeinsam das Jugendamt bilden. Durch die Einführung des Gesetztes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder –und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) zum 03.Juni 2021 ist eine Anpassung der bestehenden Satzung notwendig. § 71 KJSG regelt u.a. die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses. Nach Abs. 2 sollen demnach dem Jugendhilfeausschuss als beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse nach § 4a angehören. Nach Absatz 6 regelt Näheres das Landesrecht.
In § 4 Nds. AG SGB VIII ist der neu eingefügte § 71 Abs. 2 (selbstorganisierte Zusammenschlüsse gem. § 4a SGB VIII) noch nicht berücksichtigt. Es werden also keine weiteren beratenden Mitglieder aufgezählt bzw. benannt.
Sollten somit beratende Mitglieder selbstorganisierte Zusammenschlüsse dem Jugendhilfeausschuss angehören, bedarf es zunächst einer angepassten Landesregelung Der vollständige Text befindet sich in der Anlage zu dieser Vorlage. Zudem befindet sich auch eine synoptische Darstellung der alten und neuen Satzung in der Anlage
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 250,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag:
Die Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lüneburg wird entsprechend der dieser Vorlage beigefügten Anlage beschlossen.
Anlagen:
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||