Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/1010/04  

 
 
Betreff: Benennung von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hansen
Federführend:30 - Rechtsamt   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2005 – 2008 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.

 

Zu diesem Zweck tritt gemäss § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem vierten Jahr beim Amtsgericht Lüneburg ein Ausschuss zusammen.

Der Ausschuss besteht gemäss § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzender und einem durch die Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer.

 

Die Aufgabe des Ausschusses besteht zum einen darin, die aus den durch die Gemeinden aufgestellten Vorschlagslisten für die nächsten Geschäftsjahre amtierenden Schöffen und Hilfsschöffen auszuwählen. Zum anderen hat der Ausschuss über die gegen die Vorschlagslisten erhobenen Einsprüche zu entscheiden.

 

Gemäss Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.02.2004 sind für den Amtsgerichtsbezirk von der Stadt Lüneburg dem Richter beim Amtsgericht bis zum 01.07.2004 vier Vertrauenspersonen zu benennen.

 

Die zu benennenden Vertrauenspersonen werden gemäss § 40 Abs. 3 GVG mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                60,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:                keine

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lüneburg benennt gemäss § 40 Abs. 3 GVG folgende Vertrauenspersonen für den in 2004 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss:

 

1. Bernd Fischer

2. Eduard Kolle

3. Günter Wolter

4. Dr. Wisgard Spallek

 

Als Vertreter / Vertreterinnen werden folgende Personen benannt:

 

1. Hiltrud Lotze

2. Renate Meins

3. Ulrich Blanck

4. Birte Schellmann