Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: In diesem Jahr
findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2005 – 2008
statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an
den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern
mitentscheiden. Zu diesem Zweck
tritt gemäss § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in jedem vierten Jahr beim
Amtsgericht Lüneburg ein Ausschuss zusammen. Der Ausschuss
besteht gemäss § 40 Abs. 2 GVG aus dem Richter beim Amtsgericht als
Vorsitzender und einem durch die Landesregierung zu bestimmenden
Verwaltungsbeamten sowie zehn Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Aufgabe des
Ausschusses besteht zum einen darin, die aus den durch die Gemeinden
aufgestellten Vorschlagslisten für die nächsten Geschäftsjahre amtierenden
Schöffen und Hilfsschöffen auszuwählen. Zum anderen hat der Ausschuss über die
gegen die Vorschlagslisten erhobenen Einsprüche zu entscheiden. Gemäss Mitteilung des
Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 26.02.2004 sind für
den Amtsgerichtsbezirk von der Stadt Lüneburg dem Richter beim Amtsgericht bis
zum 01.07.2004 vier Vertrauenspersonen zu benennen. Die zu
benennenden Vertrauenspersonen werden gemäss § 40 Abs. 3 GVG mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gewählt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 60,--
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: keine Anlagen: Beschlussvorschlag: Die
Stadt Lüneburg benennt gemäss § 40 Abs. 3 GVG folgende Vertrauenspersonen für
den in 2004 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss: 1.
Bernd Fischer 2.
Eduard Kolle 3.
Günter Wolter 4.
Dr. Wisgard Spallek Als
Vertreter / Vertreterinnen werden folgende Personen benannt: 1.
Hiltrud Lotze 2.
Renate Meins 3.
Ulrich Blanck 4.
Birte Schellmann |
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