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Vorlage - VO/9747/21  

 
 
Betreff: Umbenennung eines Teilstücks der Erbstorfer Landstraße in "Hartmut-Krome-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 73 - Friedhöfe
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette  Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege
   Bereich 61 - Stadtplanung
   Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.10.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
13.10.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Seitens der Familie Krome wurde an die Verwaltung der Wunsch und die Bitte herangetragen,möglichst zeitnah eine Straße oder ein Teilstück einer Straße nach Herrn Hartmut Krome zu benennen bzw. umzubenennen.

 

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, für die Umbenennung eine Straße im unmittelbaren Umfeld des Werum-Geländes in Betracht zu ziehen. Als Optionen kamen hierfür die Erbstorfer Landstraße oder der Meisterweg in Frage.

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2021 darüber beraten und beschlossen, ein Teilstück der Erbstorfer Landstraße - von der Bockelmannstraße bis zur Auffahrt der Umgehungsstraße B209 – nach Herrn Hartmut Krome zu benennen.

 

Die Umbenennung des Teilstücks würde sich auf 26 Hausnummern (ca. 90 Personen) und die Shell Tankstelle auswirken. Die Bewohner und der Betreiber der Tankstelle würden vom Bereich Kultur schriftlich informiert werden und bekämen eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Die Änderung des Personalausweises wäre für die Bewohnerinnen und Bewohner kostenfrei.

 

Ein Kartenausschnitt ist der Vorlage als Anlage beigefügt. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   64 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:  ca. 2.000 Euro

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert: 

x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  41020 

 Produkt / Kostenträger:  281001003

 Haushaltsjahr:   2021

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Kartenausschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Foto Erbstorfer_Landstr (5162 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Der Umbenennung des Teilstücks der Erbstorfer Landstraße, wie im Sachverhalt beschrieben, wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beautragt die Umbenennung umzusetzen.