Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Das Frauenhaus Lüneburg gehört seit mehreren Jahren zu den Häusern in Niedersachsen, die ständig ausgelastet sind. Während der Corona-Krise war eine hohe Anzahl von Frauen häuslicher Gewalt ausgesetzt. Eine repräsentative Studie der TU München von 2020 zeigt, dass rund 3 Prozent der Frauen in Deutschland in der Zeit der strengen Kontaktbeschränkungen zu Hause Opfer körperlicher Gewalt wurden. 3,6 Prozent wurden von ihrem Partner vergewaltigt. In 6,5 Prozent aller Haushalte wurden Kinder gewalttätig bestraft. Entsprechend viele Frauen mit und ohne Kindern suchten Schutz in Frauenhäusern. Für das Haus in Lüneburg war und ist die Pandemie aufgrund der räumlichen Enge und fehlender Kapazitäten eine sehr große Herausforderung.126 Frauen und 180 Kinder mussten (im Jahr 2020) aufgrund von Vollbelegung abgelehnt werden. Darum schlägt die Verwaltung vor, ab dem nächsten Jahr den Betriebskostenzuschuss, nach Abstimmungsgesprächen mit dem Landkreis und dem Verein „Frauen helfen Frauen“ zur Finanzierung einer halben zusätzlichen Personalstelle und damit verbundener Kosten im Frauenhaus zu erhöhen.
Darüber hinaus gibt es schon seit mehreren Jahren Pläne, ein neues Frauenschutzzentrum für Lüneburg und Umgebung zu bauen, da am jetzigen Standort kein Ausbau möglich ist. Dafür können voraussichtlich Fördermittel des Bundes eingeworben werden. Auch wenn eine umfangreiche Förderung über das Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ erfolgen sollte, wird ein erheblicher Eigenanteil zur Finanzierung eines Neubaus benötigt. Dies stellt den Verein „Frauen helfen Frauen“ als Träger des Frauenhauses vor Finanzierungsschwierigkeiten. Eine aussagekräftige Kostenkalkulation liegt noch nicht vor. Im Hinblick auf die Einwerbung von Fördermitteln bedarf es jedoch bereits zeitnah einer Absichtserklärung der Hansestadt. Die Hansestadt wird gebeten, das Neubauvorhaben zu unterstützen und sich dazu mit dem Landkreis Lüneburg und dem Verein „Frauen helfen Frauen“ auf einen angemessenen Zuschuss zu verständigen.
Der Bau eines Frauenschutzzentrums mit mehr Frauenhausplätzen wird zudem die Betriebskosten weiter erhöhen. Die Verwaltung schlägt vor, auch über diesen Punkt zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Landkreis und dem Verein „Frauen helfen Frauen“ zu verhandeln und sich auf eine weitere angemessene Erhöhung des Betriebskostenzuschusses zu einigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: bis 2021 30.000€ Betriebskostenzuschuss c) an Folgekosten: ab 2022 70.000€ Betriebskostenzuschuss d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x für 2021 30.000€ Nein x für 2022 Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 31560203, Sachkonto: 4318190 Haushaltsjahr: 2022 ff
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: 1. Zur Finanzierung weiteren Personals im Frauenschutzzentrum wird die Hansestadt Lüneburg ab dem Jahr 2022 den Zuschuss für die Betriebskosten des Frauenschutzzentrums in erforderlicher Höhe und in Abstimmung mit dem Landkreis und Verein Frauen helfen Frauen e.V. erhöhen.
2. Die Hansestadt Lüneburg erklärt sich bereit, gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg einen erheblichen Zuschuss zur Abdeckung der erforderlichen Kofinanzierungsmittel bei einer Förderung des Neubaus des Frauenschutzzentrums zu übernehmen.
3. Die Hansestadt Lüneburg erklärt sich bereit über eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses mit dem Verein „Frauen helfen Frauen" zu verhandeln, sofern sich der Planungsprozess zum Bau eines Frauenschutzzentrums konkretisiert.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |