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Vorlage - VO/1005/04  

 
 
Betreff: Öffnungszeiten und Gebühren Altes Rathaus/ Rathausführung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Landmann, Jürgen
Federführend:Bereich 41 - Schulen, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Landmann, Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
12.05.2004 
Öffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

I ÖFFNUNGSZEITEN ALTES RATHAUS

 

Seit der Stadtrechts-Ausstellung „Alles was Recht ist“ im Jahre 1997 steht Einzelbesuchern und Gruppen das Alte Rathaus täglich von 10 - 17 Uhr zur Besichtigung offen. Der Betrieb mit Gruppen ist unproblematisch (zumal es sich in der Regel um angemeldete Gruppen mit einer Führung handelt). Die Situation mit Einzelbesuchern, die auf „eigene Faust“ ohne Führung (Aufsicht) die Räumlichkeiten des Alten Rathauses erkunden, hat sich dagegen nicht bewährt. Es soll deshalb die bis zum Jahre 1997 bestehende Regelung  wieder eingeführt werden, die die Besichtigung der Räumlichkeiten des Alten Rathauses nur mit gleichzeitiger Führung durch eigenes Personal ermöglicht.

Das hat die Aufsicht und Sicherheit betreffende aber auch inhaltliche Gründe.

 

Die historischen Räume sind in ihrer verschachtelten und räumlich auseinander gezogenen Situation nur schwer zu kontrollieren. Bei der freien Bewegungsmöglichkeit der Besucher besteht ständig die Gefahr der Beschädigung der historischen Ausstattung. Auch die Gefahr von Diebstählen und zielgerichteten Sachbeschädigungen sind denkbar. Durch bauliche, sukzessiv durchgeführte Maßnahmen  kann lediglich ein passiver und insgesamt als nur bedingt wirksam zu bezeichnender Schutz erreicht werden, so dass eine regelmäßige, zeitlich möglichst dichte Kontrolle durch Personal notwendig ist. Das kann nur im Rahmen geführter Besuchsgruppen erreicht bzw. sichergestellt werden.

 

Zum anderen sind die historischen Räume und Einrichtungen nicht selbsterklärend. Da eine Beschilderung und das Anbringen von (mehrsprachigen) Texttafeln nicht nur aufgrund fehlender Haushaltsmittel sondern vor allem aus optischen Gründen (Denkmalschutz) nicht möglich ist, können Erklärungen und Erläuterungen nur bei einer Führung vermittelt werden. Das gilt insbesondere auch für die zahlreichen Exponate und Bildnisse, die wegen ihres Symbolcharakters erst durch Erläuterungen erfahrbar werden.

 

 

ERGEBNIS

 

Zukünftig ist der Besuch und die Besichtigung der Räumlichkeiten des Alten Rathauses nur noch im Rahmen von Führungen möglich. Die Öffnungszeiten sind darauf abzustimmen.

Danach wird es von Januar bis März täglich vier Führungen, von April bis Dezember täglich fünf Führungen geben. Der Einlass ist jeweils 15 Minuten vor Führungsbeginn.

 

(4 Führungen) Januar – März:            10 Uhr, 11.30 Uhr, 13.30 Uhr, 15 Uhr

(5 Führungen) April – Dezember:             10. Uhr, 11.30 Uhr, 13.00 Uhr 14.30 Uhr, 15.30 Uhr

 

Für angemeldete (Reise-/Schüler-) Gruppen (die sich direkt oder über die Lüneburg Marketing GmbH angemeldet haben) gibt es zusätzliche, darüber hinausgehende Führungen.

 

Die Öffnungszeiten sind in der geänderten Form im Ortsrecht „Gebühren und Öffnungszeiten für das Alte Rathaus“ (41-11) aufzunehmen

 

 


II EINTRITTSPREISE ALTES RATHAUS

 

Die im Ortsrecht der Stadt Lüneburg festgeschriebenen Gebühren wurden am 25.07.2003 im Kultur- und Partnerschaftsausschuss und danach im Verwaltungsausschuss und Rat beschlossen.

Die Gebührenübersicht bedarf der redaktionellen Überarbeitung und Ergänzung (d.h. es werden keine Gebühren geändert), da einige Leistungsmerkmale nicht aufgenommen und Ermäßigungskriterien nicht definiert wurden.

 

ERGEBNIS

 

Die redaktionelle Überarbeitung und Ergänzung ergibt folgenden Text (in der Gegenüberstellung):

 

Altes Rathaus

Gebühren und Öffnungszeiten

für Rathausführungen

 

Eintritt

 

 

 

 

bestehende Fassung

Änderung/Ergänzung

neue Fassung

Einzelbesucher

 

 

 

Erwachsene

3,50 €

 

3,50 €

ermäßigt

2,50 €

 

2,50 €

Kinder bis zu 6 Jahren

nicht aufgenommen

frei

frei

 

 

 

 

Gruppe

 

 

 

Gruppe (ab 10), pro Person

 

Gruppe /€ pro Person

(10 bis max. 30 Personen)

 

Erwachsene

3,00 €

 

3,00 €

ermäßigt

2,00 €

 

2,00 €

Kinder bis zu 6 Jahren

nicht aufgenommen

frei

frei

 

 

 

 

Familie

 

 

 

Familie

2 Erw., mind. 2 Kinder

9,00 €

Familienkarte

2 Erw. mit mind. 2 Kindern (6 bis 14 Jahre)

9,00€

 

 

 

 

Führungen

 

 

 

Einzelbesucher

1,00 €

 

1,00 €

Kinder bis zu 6 Jahren

nicht aufgenommen

frei

frei

Familie

2,00 €

Familienkarte

2,00 €

 

 

 

 

Gruppe

 

 

 

Deutsch

18,00 €

deutschsprachige Führung

18,00€

Fremdsprache

22,00 €

fremdsprachige Führung

22,00 €

 


textliche Ergänzung i.d. Gebührenordnung:

Ermäßigung

Ermäßigung für Schüler, Studierende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, Inhaber von Seniorenausweisen (Rentenempfänger mit Wohngeld- oder Sozialhilfebezug) gegen Vorlage der entsprechenden Bescheinigung und/oder der Nachweis des Bezuges von Sozial- und/oder Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld II in Verbindung mit einem Ausweis (Übereinstimmung von Namen und Wohnort).

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss stimmt den geänderten Öffnungs- und Führungszeiten sowie der Regelung zu, dass zukünftig die Besichtigung des Alten Rathauses nur noch im Rahmen von Führungen möglich ist.

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen der im Ortsrecht  festgeschriebenen Gebührenordnung (41-11) zustimmend zur Kenntnis.