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Sachverhalt: Zur Sicherstellung des Bedarfs an nachschulischer Betreuung an der Grundschule Hasenburger Berg ist die Hansestadt Lüneburg zum 26.10.2020 mit der ersten Einrichtung nachschulischer Betreuung in städtischer Trägerschaft gestartet. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII, für die keine Betriebserlaubnis erforderlich ist und nicht den Vorgaben des Nds. Kindertagesstättengesetzes unterliegt. Die Einrichtung umfasst derzeit 3 Gruppen à 20 Plätze. Mit Aufnahme dieses neuen Betreuungsangebotes ist die Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung zum 01.11.2020 erforderlich geworden.
An der Anne-Frank-Grundschule in Kaltenmoor steht für die Betreuung der Grundschulkinder vor dem Unterrichtsbeginn und im Anschluss an den Unterricht sowie in den Schulferien der Hort Kaltenmoor mit 40 Plätzen (2 Gruppen) im Gutshaus in Kaltenmoor zur Verfügung. Ende Juni 2021 befanden sich 75 Kinder auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz im Hort Kaltenmoor. Die Verwaltung hat daher nach einer kurzfristig umzusetzenden Lösung gesucht, um dem dringendsten Betreuungsbedarf abhelfen zu können. Wie bekannt ist der Bau eines neuen Hortgebäudes für 4 Gruppen neben der Anne-Frank-Schule in Planung, mit der Inbetriebnahme ist aber voraussichtlich erst im 1. Quartal 2024 zu rechnen.
Als kurzfristig umzusetzende Lösung boten sich die 2 Container auf dem Vorplatz der IGS Lüneburg an, die bis zur Inbetriebnahme der Kita am Schierbrunnenteich für die Betreuung von Kita-Kindern genutzt wurden. Mit überschaubarem Umbauaufwand und neuer Möbelausstattung können diese Container für eine neue Gruppe nachschulischer Betreuung genutzt werden. Wünschenswert wären 2 zusätzliche Gruppen gewesen, da aber jeweils ein separater Hausaufgabenraum erforderlich ist, diese in der angrenzenden Schule nicht zur Verfügung standen und deren Nutzung auch Probleme hinsichtlich der Sicherstellung der Aufsichtspflicht nach sich geführt hätten, wird hier nun zum 01.10.21 eine Gruppe für die nachschulische Betreuung für Grundschulkinder der Anne-Frank-Schule angeboten. Organisatorisch ist diese Gruppe der Leitung der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Hasenburger Berg zugeordnet, da die Leitung über entsprechende Erfahrung in der nachschulischen Betreuung verfügt und eine eigene Einrichtung mit Leitung für eine Gruppe nicht gerechtfertigt wäre.
Die Regelbetreuungszeit erfolgt (ohne Sonderdienste) montags bis freitags nach Schulschluss ab 12:25 Uhr bis 17:00 Uhr in der Nachschulischen Betreuung Kaltenmoor. Das Mittagessen findet in der AFS (Anne-Frank-Schule) statt und wird durch die Mitarbeiter*innen der Nachschulischen Betreuung begleitet. Da der Betreuungsumfang von den Beitragsmodellen der nachschulischen Betreuung an der Grundschule Hasenburger Berg abweicht, ist es erforderlich zum 01.10.2021 noch ein Beitragsmodell C in der Anlage 1 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung einzuführen. Das Beitragsmodell C ergibt sich aus der analogen Anwendung der Beitragsmodelle A und B angepasst auf den Betreuungsumfang.
Die Änderung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung bezieht sich daher im Wesentlichen auf die Anlage 1. Darüber hinaus wurde in § 5 Abs. 3 Satz 2 noch die Regelung aufgenommen, dass alle Kinder in der 2/3- oder Ganztagsbetreuung an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Diese Ergänzung ist erforderlich geworden, da es diesbezüglich immer wieder Diskussionen mit Eltern gegeben hat. Bisher war lediglich geregelt, dass die Kinder an der Mittagsverpflegung teilnehmen sollen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
- Benutzungs- und Elternbeitragsordnung in der Fassung der 4. Änderungsverordnung
Beschlussvorschlag: Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 26.11.2015 wird in der als Anlage 1 beigefügten 4. Änderungsverordnung beschlossen.
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