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Sachverhalt:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.07.2021 hat die Verwaltung einen Über-blick über die von der Verwaltung für das Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" des Landes Niedersachsen im Rahmen des EU-Programms REACT zur Förderung beantrag-ten Projekte vorgestellt.
Zwischenzeitlich wurden die Voraussetzungen für ein weiteres Landesprogramm konkretisiert sowie für ein Bundesprogramm zumindest in groben Zügen bekannt. Es handelt sich hierbei um das Landesprogramm "Resiliente Innensstädte" sowie das Bundesprogramm "zukunftsfähige Innenstädte und Zentren".
Alle Programme dienen im Schwerpunkt der Abmilderung der Folgen der Pandemie, die sich insbesondere in den Innenstädten ausgewirkt haben, und sollen eine zukunftsorientierte In-nenstadtentwicklung befördern. Gemein ist den Förderprogrammen unter anderem ein An-satz, der unter dem Oberbegriff "Klimaschutz durch nachhaltige Mobilität" zusammengefasst werden kann. Bei der Skizzierung der Förderprojekte hat die Verwaltung bereits vorhandene Planungen und Beschlusslagen berücksichtigt, weil die Umsetzung der Projekte zum Teil fristgebunden ist und somit ein gewisser Handlungsdruck besteht.
Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund die von ihr zur Anmeldung bei den Förderpro-gramm vorgesehenen Projekte konkretisiert und zum Teil angepasst. Mit dieser Vorlage soll ein Überblick über die mobilitätsrelevanten Projekte gegeben werden. Die Auflistung ist in Teilen als vorläufig anzusehen, weil sich nach einer abschließenden Festlegung der Fördervoraussetzungen noch Änderungsbedarf dergestalt ergeben kann, dass einzelne Projekte im Rahmen eines anderen Förderprogramms abgewickelt werden sollen.
1. Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" des Landes Niedersachsen im Rahmen des EU-Programms REACT
a) Erstellung eines nachhaltigen urbanen Mobilitätsplans (NUMP) für die Hansestadt als Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans. Es wird ein anteiliger Zuschuss in Höhe von 90.000,- € (gesamt 100 T€, Eigenanteil in Höhe von 10 %) beantragt, da sich die Förderkulisse aufgrund der Zielrichtung des Förderprogramms im Wesentlichen auf den Bereich einschließlich des Innenstadtrings beschränkt (anteilig 100 T€ Gesamtkosten Förderung inkl. Eigenanteil in Höhe von 10 %). Im Übrigen wird auf die Vorlage VO/9480/21 zur Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.04.2021 verwiesen.
b) Radfrequenzmessung - Installation von Messstellen zur dauerhaften Radfrequenzmessung an den Hauptverkehrsknotenpunkten in der Innenstadt Um die Verkehrsflüsse der Radfahrenden dauerhaft erfassen zu können, soll eine automatisierte Verkehrsmengenerfassung und mittelbar eine Verkehrssteuerungsmöglichkeit installiert werden. Mit diesen Daten können zu Stoßzeiten beispielsweise die Grünphasen besser auf die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden abgestimmt werden.
Zur Messung der Radfrequenz in Richtung Innenstadt an der Süd-Nord-Achse wurden die Kreuzungen Lünertorstraße / Am Schifferwall / Schießgrabenstraße und Altenbrückertorstraße / Schießgrabenstraße / Willy-Brandt-Straße als relevant identifiziert. Beide Kreuzungen gemeinsam werden ein gutes und ganzheitliches Bild der Radfahrströme aus dem Lüneburger Osten inklusive der erwartbaren Verkehre aus dem neuen Hanseviertel darstellen. Es ist zudem wichtig, dass beide Kreuzungen mit entsprechender Technik ausgestattet sind, um von den Verkehrsströmen vom und zum Bahnhof ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten.
Perspektivisch bilden sie damit den Beginn einer dauerhaften Verkehrsmessung größeren Umfangs aus allen Richtungen mit relevantem Quell- und Zielverkehr. Die technische Lösung hierfür soll fest in die bestehenden Lichtsignalanlagen in alle Richtungen installiert werden. Vorgesehen ist eine Vorrichtung, welche nicht nur die Anzahl der Radfahrenden erfasst, sondern auch ein visuelles Feedback zur idealen Erreichung einer Grünphase anzeigt. Die hierfür notwendige Technik kann in die bestehenden Anlagen mit den dort verbauten Steuerungsgeräten integriert werden. Die Kosten wurden für beide Kreuzungen auf etwa 118.000,- € inkl. Eigenanteil geschätzt.
c) Umsetzung des Fahrradstraßenrings im Bereich Wallstraße bis Haagestraße als Bestandteil der Maßnahme Umgestaltung Clamart-Park (1. Bauabschnitt, nördlicher Teil) Die Umsetzung der Radverkehrsstrategie 2025 und des Leitbildes Radverkehrspolitik 2030+ sehen durch einen erwartbar wachsenden Anstieg der Anzahl der Radfahrenden einen Fahrradstraßenring um die Innenstadt vor. In der VO/9298/20 wurde die Verwaltung mit der weiteren Planung und Umsetzung der vorgestellten Pläne beauftragt.
Mit Hilfe des Förderprogramms soll die Fahrradstraße in der Wallstraße als Bestandteil des Fahrradstraßenrings über die Rote Straße und Haagestraße bis zur Kalandstraße fortgesetzt werden. Beginnend an der Kreuzung wird ein kleiner Kreisverkehr eingerichtet, welcher den Verkehrsfluss, vor allem den des ÖPNV, besser steuern soll. Um die Radfahrenden bei Ein- und Ausparkvorgängen nicht zu gefährden, werden die in der Haagestraße befindlichen Querparkplätze auf der Seite des Clamartparks in Längsstellplätze umgestaltet. Zudem wird der Parkplatz an der Oberschule am Wasserturm in eine Grünfläche umgewandelt und somit eine wertvolle entsiegelte Fläche geschaffen. Vier Stellplätze mit Ladepunkten für E-Autos sollen in diesem Bereich eingerichtet werden.
Zusammen mit weiteren Maßnahmen am Clamartpark (z.B. Gehölzarbeiten und Pflanzungen) beträgt das Investitionsvolumen 485.000 Euro inkl. Eigenanteil. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.03.2023 abgeschlossen werden.
2. Landesförderprogramm "Resiliente Innenstädte"
Weitere Fahrradständer und -boxen in der Innenstadt Zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt für Radfahrende unter Einbeziehung des Fahrradtourismus sind abschließbare Gepäckfächer in der Waagestraße neben der Touristeninformation vorgesehen. Darüber hinaus sollen innenstadtweit neue und de-zentrale Fahrradabstellanlagen geschaffen werden. Genaue Standpunkte sollen unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Anwohner- und Einwohnerschaft festgelegt werden.
Am Marienplatz sollen Fahrradboxen inkl. Ladeinfrastruktur für Pedelecs/E-Bikes zur sicheren Unterbringung insbesondere von hochwertigen Fahrrädern eingerichtet wer-den. Das Volumen könnte sich entsprechend der Förderkulisse auf bis zu 50.000,- € belaufen.
3. Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
Zu diesem Förderprogramm wird auf die Vorlage VO/9733/21 Förderprogramm des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ verwiesen.
Machbarkeitsstudie Querung Lösegraben
Zur Verbesserung der Radroute von Adendorf in die Innenstadt soll eine Machbar-keitsstudie für den Bau einer Fuß- und Radwegebrücke über den Lösegraben zum Basteipark in Auftrag gegeben werden. An der Lösegrabenbrücke wurden im Zuge der Erstellung der Radverkehrsstrategie 2025 besonders im stadteinwärts gelegenen Seitenraum deutliche Konflikte festgestellt, welche sich an dieser Engstelle aus Mangel an ausreichendem Raum nicht auflösen lassen. Der Radverkehr könnte entsprechend der Untersuchungen im Rahmen der Radverkehrsstrategie zur Entlastung des Fußwegs an der Bockelmannstraße (stark frequentierte Fußverkehrsachse wegen Kino und Parkhaus) etwas abseits auf einer eigenen Brücke geführt werden. So könnte der Radverkehr von der Konrad-Zuse-Allee in die Innenstadt schneller und von weniger Autoverkehr begleitet über den Basteipark geleitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 72,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Eine konkrete Kostenermittlung für die dargestellten Maßnahmen liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Für die Beantragung der Fördermittel bzw. des Förderbudgets war lediglich eine Kostenschätzung notwendig, um den maximalen Förderbetrag für die Hansestadt in der Summe der Projekte möglichst auszuschöpfen. Eine valide Kostenermittlung wird bei Einreichen der konkreten Förderanträge erfolgen. Allerdings wird die Verwaltung die im Rahmen der Kostenschätzung ermittelten Beträge bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigen.
c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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