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Vorlage - VO/9700/21  

 
 
Betreff: Errichtung einer Sireneninfrastruktur im Gebiet der Hansestadt Lüneburg zur Bevölkerungswarnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Markwardt
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Lauterschlag, Dennis   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Entscheidung
21.09.2021 
VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss
12.10.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg
13.10.2021 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Nach der Wiedervereinigung bestanden zwei getrennte Sirenenwarnnetze in den alten und neuen Bundesländern, die ab 1993 aus Kostengründen stark ausgedünnt wurden. Von bundesweit 80.000 Sirenen wurden letztlich 40.000 abgebaut und die Warnämter des Zivilschutz-Warndienstes aufgelöst. Begründet wurde der Abbau mit der veränderten Sicherheitslage durch das Ende des Kalten Krieges. Die Städte und Gemeinden übernahmen teilweise die Sirenen vom Bund und mussten seitdem den Unterhalt der Sirenen selbst tragen. Mancherorts wurden Sirenen zum Gebrauch für die Feuerwehr-Alarmierung belassen. Seitdem gibt es kein flächendeckendes System zur Alarmierung der Bevölkerung mit Weckfunktion mehr.

 

In der Hansestadt Lüneburg wurde die Meldung an den Landkreis Lüneburg zur Abstellung der Probealarme und Alarmierungen der Sirenen am 07.09.1994 getätigt. Die Aufrechterhaltung der Sireneninfrastruktur wurde aufgrund der anfallenden Wartungs- und Unterhaltungskosten für nicht mehr notwendig erachtet, da die Mitglieder der Feuerwehr Lüneburg vollständig mit Funkmeldeempfängern ausgestattet waren. In der Folge wurden die im Stadtgebiet vorhandenen Sirenen deinstalliert.

 

Die Wichtigkeit einer zeitgerechten Bevölkerungswarnung, mit der alle Bevölkerungsteile erreicht werden können, hat in den letzten Jahren aufgrund von starken Unwetter- und sonstigen Schadenereignissen wieder an Bedeutung gewonnen. Dabei gewinnt auch der Gedanke des Selbstschutzes wieder an Bedeutung. In diesem Zusammenhang hat sich gezeigt, dass die derzeit genutzten Alarmierungsmethoden nicht ausreichend sind:

 

Aktuell erfolgt die Warnung der Bevölkerung im Landkreis Lüneburg durch die WarnApp BIWAPP, die durch den Landkreis selbst oder durch die Gemeinden ausgelöst werden kann. Hierbei werden aber nur Bürger erreicht, die diese App auf ihrem Smartphone installiert haben, soweit die Grundvoraussetzungen hierfür gegeben sind (Systemkompatibilität usw.). Bevölkerungsteile, die nicht über entsprechende Endgeräte verfügen, können mit diesem Medium per se nicht erreicht werden (ins. ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder). Hinzu kommt die Notwendigkeit einer flächendeckenden Versorgung mit mobilem Internet sowie der Erreichbarkeit bzw. Funktion des Mobiltelefons von entscheidender Bedeutung. Die Erreichbarkeit darf zumindest in den Nachstunden in Frage gestellt werden. Bereits nach dem bundesweiten Warntag 2020 wurden im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr die Bevölkerungswarnung und die damit verbundenen aufgetretenen Probleme angesprochen.

 

Eine Alarmierung der Bevölkerung über sonstige Medien (Fernsehen, Rundfunk, Social Media) ist ebenfalls mit der Gefahr verbunden, dass Bevölkerungsteile insbesondere in der Nachtzeit nicht erreicht werden.

 

Aufgrund der skizzierten Nachteile der derzeit genutzten Alarmierungsmethoden hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Juni 2021 ein Förderprogramm zur Optimierung des Sirenenwarnnetzes aufgelegt. Das Land Niedersachsen wird nach Mitteilung des Niedersächsischen Städtetages dem Beispiel von bereits sieben Bundesländern folgen und in Kürze einen Erlass für die Umsetzung der Förderung in Niedersachsen veröffentlichen und damit die Voraussetzungen für einen städtischen Förderantrag schaffen.

 

Bereits mit der Vorankündigung der Fördermöglichkeiten haben Verwaltung und Freiwillige Feuerwehr Lüneburg begonnen, die Sireneninfrastruktur in der Hansestadt Lüneburg neu und unter Berücksichtigung der aktuellen Technik zu planen.

 

Gegenstand der Förderung ist der Aufbau bzw. die Ergänzung des Warnnetzes durch neue Sirenen, die mittels Digitalfunk BOS gesteuert werden können sowie die Ausrüstung vorhandener Sirenenanlagen mit Sirenensteuerungsempfängern. Für die Förderung der Sireneninfrastruktur und die perspektivische Anbindung an das Modulare Warnsystem (Mo-WaS) über den Digitalfunk BOS werden bis Ende 2022 bundesweit insgesamt 88 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 

Die Höhe der Fördermittel pro Sirene sind nach Art und Umfang der erforderlichen Arbeiten zur Errichtung der Warnanlage gestaffelt.

 

So wird eine Aktualisierung der Sirenensteuerungsempfänger inkl. Installation mit 1.000 € gefördert, die Errichtung einer Sirene als freistehende Masteinrichtung inkl. weiterer Arbeiten mit 17.350 €. Hierbei werden lediglich die kleinsten geeigneten Sirenen zur Bevölkerungswarnung berücksichtigt. Da im Stadtgebiet keine Sirenen mehr vorhanden sind, muss eine Neuerrichtung erfolgen.

 

Um Fördermittel vom BBK erhalten zu können, müssen die Sirenen bestimmte Kriterien erfüllen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. So müssen beispielhaft die Sirenen mit einer Akkupufferung zur weiteren Alarmierung bei Stromausfällen sowie aktuellen digitalen Sirenensteuerungsempfängern ausgestattet sein. Diese Steuerungsempfänger haben die Funktion, dass nicht nur die Gemeinde oder der Landkreis dezentral, sondern auch das BBK selbst oder das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz die Bevölkerungswarnung im Falle einer entsprechenden Gefahrenlage zentral auslösen kann.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unabhängig von der Förderrichtlinie die Sirenen mit einer Durchsagefunktion auszustatten. So ist es möglich, die Bevölkerung direkt zu warnen und gleichzeitig über die Art und dem Umfang des Schadensereignisses detailliert und ggf. gebietsspezifisch zu informieren. Denn Vorteil der aktuellen Technik ist, dass auch nur einzelne Sirenen hiermit angesteuert werden können, um einen bestimmten Bereich im Stadtgebiet warnen zu können.

 

Nach einer ersten Einschätzung unter Einbeziehung bekannter Sirenenbaufirmen konnte für das Stadtgebiet ein Bedarf von 15 bis 20 Sirenenanlagen ermittelt werden, um eine nahezu vollständige Gebietsabdeckung zu erreichen. Die Anzahl ist abhängig von der Größe und Art der Sirene. Eine genaue Anzahl kann erst nach erfolgter Planungsleistung durch eine Sirenenbaufirma festgelegt werden. Pro Sirene mit der genannten Zusatzeinrichtung zur Bevölkerungswarnung wird derzeit mit etwa 20.000 € bis 25.000 € kalkuliert. Hierbei wurden alle Kosten (Planung, Errichtung, Inbetriebnahme) berücksichtigt. Dies bedeutet ein Investitionsvolumen von 300.000,- € bis 500.000,- € abzüglich der Bundesfördermittel. Die förderfähigen Kosten können allerdings erst nach Abschluss der Planung verlässlich benannt werden.

 

Im Sachkonto 0725010 (Zugang Werkzeuge, Arbeitsgeräte) der Kostenstelle 32030 Feuerwehr (01-126-001) sind noch verfügbare Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € für die Austattung der Atemschutzwerkstatt vorgesehen. Diese Maßnahme konnte aufgrund von Umbauverzögerungen der Werkstatt nicht umgesetzt werden. Diese Haushaltsmittel stehen noch im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung, aber können nicht vollständig in das Haushaltsjahr 2022 übertragen werden. Eine Neuveranschlagung ist daher ohnehin für 2022 vorgesehen. Allerdings können die noch verfügbaren Mittel in Höhe von 100.000,- € für den Aufbau eines ersten Teils der beschriebenen Sireneninfrastruktur eingesetzt werden.

 

Vorbehaltlich der Erlassveröffentlichung des Landes zur Umsetzung der Förderung in Niedersachsen, kann ein nationales Ausschreibungsverfahren unter Beachtung der Förderkriterien kurzfristig durchgeführt werden und so in einer ersten Stufe etwa 4-5 Sirenen an bevölkerungsreichen oder markanten Standorten errichtet werden.

 

Ferner müssen Haushaltsmittel in auskömmlicher Höhe für das Haushaltsjahr 2022 angemeldet werden, um den Sirenenausbau fortzuführen bzw. abzuschließen. Die Vorbereitung der Ausschreibung für die 2. Ausbaustufe würde seitens der Verwaltung bereits vorbereitet, so dass die Ausschreibung unmittelbar nach der Haushaltsgenehmigung eingeleitet werden kann.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:  Sachkonto 0725010 (Zugang Werkzeuge, Arbeitsgeräte) der Kostenstelle 32030 Feuerwehr (01-126-001) sind im Haushaltsrest 100.000 €

c)  an Folgekosten: etwa 150.000 € bis 200.000 € geplant für den weiteren Aufbau 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030  

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2021 / 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

1. Dem Vorschlag der Verwaltung, nach Erlassveröffentlichung des Landes Niedersachsens den ersten Schritt der Sireneninfrastruktur im Rahmen einer nationalen Ausschreibung gemäß VOL umzusetzen, unter Inanspruchnahme von noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in Höhe von 100.000,- im Haushaltsjahr 2021, wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den vollständigen Ausbau der Sireneninfrastruktur im Stadtgebiet für das Jahr 2022 zu planen und dementsprechend bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Stammbaum:
VO/9700/21   Errichtung einer Sireneninfrastruktur im Gebiet der Hansestadt Lüneburg zur Bevölkerungswarnung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/9700/21-1   Errichtung einer Sireneninfrastruktur im Gebiet der Hansestadt Lüneburg zur Bevölkerungswarnung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage