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Vorlage - VO/9676/21  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 "Schaperdrift / Teufelsküche"
Anhörung des Ortsrates Oedeme gemäß § 94 Abs. 2 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Friederike Schuer
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schuer, Friederike
Beratungsfolge:
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Entscheidung
08.09.2021 
Sitzung des Ortsrates Oedeme zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.02.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 73 „Schaperdrift / Teufelsküche“ für den östlichen Teilbereich des Nahversorgungszentrums Auf der Höhe 65 – 69 aufzustellen.

 

Die Planungsziele sind die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage sowie die Sicherung eines Anteils geförderten Wohnraums in Höhe von mindestens 30 Prozent.

 

Im Bauleitplanverfahren finden die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB Anwendung. Von der Umweltprüfung, der Erstellung eines Umweltberichtes, in der Auslegungsbekanntmachung von der Angabe, welche Arten der umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, und der Erstellung einer zusammenfassenden Erklärung nach Verfahrensabschluss wird daher abgesehen. Die Flächennutzungsplandarstellung wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 08.06. bis 10.07.2020 durch Aushang der Planunterlagen im Bereich Stadtplanung und im Internet statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel über die Planung informiert und zur Äußerung aufgefordert. Die Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingeflossen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Auslegung des Bebauungsplanentwurfs beschlossen. Der Planentwurf einschließlich Begründung sowie die sonstigen Planunterlagen lagen in der Zeit vom 31.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 im Bereich Stadtplanung öffentlich aus und waren zugleich über das Internet zugänglich. Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Im nächsten planungsrechtlichen Schritt soll der Rat der Hansestadt Lüneburg in seiner Sitzung am 30.09.2021 über die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange beraten und den Bebauungsplan als Satzung beschließen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

-          Entwurf Bebauungsplan Nr. 73, 2. Änderung

-          Begründung Bebauungsplan Nr. 73, 2. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bebauungsplan Entwurf (922 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Begründung (2064 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat Oedeme nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 73, 2. Änderung „Schaperdrift / Teufelsküche“ zur Kenntnis.