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Vorlage - VO/1001/04  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp";
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
18.02.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Auekamp" im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens zu ändern.

 

Planungsrechtlich stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt auf dem dortigen Gelände des Lüneburger Sport-Klubs (LSK) eine Grünfläche "Sportplatz" sowie Flächen für die Forstwirtschaft dar. Um die Konflikte zwischen dem intensiven Sportbetrieb des LSK und dem unmittelbar angrenzenden Wohnen zu lösen, soll die Option für eine künftige anderweitige Nutzung begründet werden. Mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, die bisher durch Sportanlagen genutzten Flächen insbesondere in Wohnbauflächen und Grünflächen umzuwandeln, damit der Nachfrage nach Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf ein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann.

 

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wird die Planung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" einschließlich einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung konkretisiert. Erforderlich  für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist jedoch die vorherige Herauslösung der Sportflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten".

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB,

-          Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 03.02.2004 bis einschließlich 17.03.2004 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 04.02.2004 der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 18.02.2004 bis 17.03.2004 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.01.2004 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich; lediglich der Erläuterungsbericht wurde überarbeitet (siehe anliegenden Vermerk). Ziff. 6 "Rechtliche Situation" ist um Aussagen zur Umwandlung bzw. zum Abgang kleinerer Waldflächen ergänzt worden. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Ergänzungen nicht erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht, Flächennutzungsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung (2120 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Auekamp" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Auekamp" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen.